Ihr APOLLON Finanzierungsservice
„Wie finanziere ich mein Fernstudium?“ - Diese Frage haben sich alle Studierenden vor Aufnahme ihres Fernstudiums gestellt. Auch während der Studienzeit kann die Finanzierung wieder zum Thema werden, wenn sich zum Beispiel die berufliche oder die familiäre Situation verändert. Neben zeitlichen Aspekten tragen auch die geldlichen wesentlich zur Einschätzung bei, ob ein Fernstudium überhaupt machbar ist.
Damit die Finanzierung des Fernstudiums nicht zum Kraftakt wird, stehen wir Ihnen verlässlich zur Seite. Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung von uns, um Ihr Karriereziel „Studienabschluss“ verwirklichen zu können und wir arbeiten gerne mit Ihnen zusammen einen individuellen Finanzierungsplan aus.
Ihre Ansprechpartnerin

Mareike Stephan
Finanzierungsservice
Telefon: +49 421 378 266-523
E-Mail: mareike.stephan@apollon-hochschule.de
Nehmen Sie dazu gerne das persönliche Beratungsangebot der APOLLON Hochschule in Anspruch. Mareike Stephan und ihre Kolleginnen vom Studienservice helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zur Förderung und Finanzierung Ihres Fernstudiums weiter. Unter der gebührenfreien Servicehotline 0800 3427655 oder per E-Mail ist der Studienservice der APOLLON Hochschule werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie da.
Förderung durch die APOLLON Hochschule
Treue zahlt sich an der APOLLON Hochschule aus, denn die wird mit dem Treuerabatt belohnt:
- Sie haben bereits ein Studium an der APOLLON Hochschule absolviert und streben einen weiteren Studienabschluss an? Dann sparen Sie 10 % auf jede Rate des neuen Studiums.
- Sie absolvieren aktuell ein Studium oder einen Zertifikatskurs an der APOLLON Hochschule oder APOLLON Akademie oder haben diesen bereits abgeschlossen und möchten nach Ihrer Testzeit gerne einen (weiteren) Zertifikatskurs belegen? Dann sparen Sie 15 % der neuen Kursgebühren.
Übrigens: Wer nach Kursabschluss ein Fernstudium beginnen möchte, kann - sofern anrechenbar – je fünf angerechneter Creditpoints eine monatliche Studienrate sparen. Sie können die Anrechnung von Leistungen (Creditpoints) ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn Sie außerhalb der APOLLON Hochschule eine akademische oder subakademische Aus- bzw. Weiterbildung abgeschlossen haben. Inhalt, Umfang und Anforderung müssen jenen der APOLLON Hochschule entsprechen. Lassen Sie Ihre Vorleistungen individuell von unserem Studienservice prüfen.
- Baby-Bonus: Im ersten Lebensjahr des neuen Familienmitglieds erhalten Studierende, sowohl Mütter als auch Väter, 10 % Rabatt auf die anfallenden Studiengebühren – unabhängig von einer parallel bestehenden Berufstätigkeit und damit einer offiziellen Elternzeit.
- Pflegerabatt: Wenn Sie neben Ihrem Fernstudium zu Hause jemanden mit Pflegegrad I bis V pflegen, erhalten Sie bei entsprechenden Nachweisen 10 % Rabatt auf jede Studienrate für maximal ein Jahr.
Wenn Ihr Nachwuchs bei Aufnahme Ihres Studiums noch jünger als ein Jahr ist, können Sie den Baby-Bonus noch anteilig nutzen. Er wird bewilligt, bis Ihr Kind das erste Lebensjahr vollendet hat.
Der Baby-Bonus und der Pflegerabatt wird nur für ein Studium an der APOLLON Hochschule berücksichtigt.
Weitere Vorteile zum Thema Studieren und Familie finden Sie auf unserer Seite zur Familienfreundlichkeit.
Wer sich gemeinsam für ein Fernstudium an der APOLLON Hochschule anmeldet, profitiert von dem Partnerrabatt und spart 10 % der Studiengebühren - ganz egal, ob Sie sich mit Freunden, Familienmitgliedern oder Kollegen einschreiben und ob Sie unterschiedliche Studiengänge wählen. Das Angebot können maximal drei Personen wahrnehmen und gilt, solange alle im Bachelor- bzw. Masterstudiengang immatrikuliert sind. Reichen Sie hierfür Ihre Studienanmeldungen gemeinsam bei uns ein.
Wer sich in der Ausbildung befindet oder Früh- bzw. Altersrente bezieht, kann das gesamte Studienangebot der APOLLON Hochschule vergünstigt nutzen. Sie erhalten 10 % Rabatt auf alle Studien- und Zertifikatskursgebühren. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten ebenfalls 10 % Nachlass auf unser Studienangebot. Als Studierende erhalten Sie 10 % Nachlass auf die monatlichen Raten unserer Zertifikatskurse. Auch Arbeitslose erhalten einen Rabatt von 10 % auf die Studiengebühren. Fügen Sie einfach Ihrer Anmeldung die entsprechende Bescheinigung bei.
Bitte beachten Sie: Sofern Ihre Studiengebühr bereits reduziert ist, kann leider kein weiterer Rabatt berücksichtigt werden. Wenden Sie sich im Zweifel direkt an uns. Eine Ausnahme hiervon ist die Anrechnung von Vorleistungen, hier sparen Sie je 5 angerechneter Credits eine Monatsrate zusätzlich zur ermäßigten Studiengebühr.

BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat zum Ziel, dass junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können – unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie dies zulässt. Auch im Fernstudium können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch das BAföG beantragen.
Studierende, die ihr Bachelor-Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. das Master-Studium vor Vollendung des 35. Lebensjahres beginnen, können eine Förderung durch das BAföG erhalten. Bei Erziehungszeiten von Kindern unter zehn Jahren können ggf. zusätzliche Zeiten angerechnet werden, wodurch sich auch die Altersgrenze verschieben kann. Wer das Abitur nachgeholt hat oder ohne Abitur aufgrund seiner beruflichen Qualifikation eingeschrieben wurde, kann ebenfalls zusätzliche Zeiten anrechnen lassen.
Eine weitere Voraussetzung zum Erhalt von einer Förderung durch das BAföG ist Ihre Immatrikulation. Für unsere Bachelorstudierenden gilt daher: Sofern Sie über den zweiten Zugangsweg zum Bachelor zugelassen werden, können Sie erst nach Bestehen der Einstufungsprüfung BAföG beantragen. Kommen Sie gerne auf den Finanzierungsservice zu, falls Sie hierzu weitere Fragen haben.
Es ist möglich, ein Fernstudium mit einer Förderung aus dem BAföG zu finanzieren. Die APOLLON Hochschule erfüllt hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen. Zu beachten ist, dass das Fernstudium für die Förderfähigkeit nur in einer Vollzeitvariante studiert werden darf. Daher muss bei den Studiengängen die jeweils kürzere Regelstudienzeit gewählt werden. Der APOLLON MBA Health Economics & Management ist leider nicht förderfähig.
Studierende müssen außerdem zum Ende des vierten Semesters in Form eines Leistungsnachweises belegen, dass der angestrebte Abschluss erreicht werden kann. Im Bachelorstudium müssen 90 Creditpoints nachgewiesen werden.
Die Förderung durch das BAföG wird einkommensabhängig gewährt und muss teilweise zurückgezahlt werden. Zu den aktuellen Bedarfssätzen und Konditionen.
Für den BAföG-Antrag von APOLLON Studierenden ist das Studierendenwerk in Bremen der richtige Ansprechpartner – unabhängig von Ihrem Wohnort. Dort erhalten Sie die Antragsformulare. Den Antrag können Sie persönlich abgeben, per Post einsenden oder als Online-Antrag stellen. Die Beantragung kann ab Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bis zu 12 Wochen dauern.
Für die Beantragung benötigen Sie eine Immatrikulationsbescheinigung nach §9 BAföG. Gerne stellen wir Ihnen diese aus. Geben Sie einfach bei Ihrer Studienanmeldung an, dass Sie BAföG beantragen möchten, oder kommen Sie per Telefon oder E-Mail auf unseren Finanzierungsservice zu.
Unser Tipp: Melden Sie sich frühzeitig bei uns an, gerne auch mit einem späteren Starttermin. So können wir Ihnen die benötigte Immatrikulationsbescheinigung schon ausstellen, bevor Sie Ihr Studium aufnehmen, und Sie können Ihren Antrag auf BAföG schon vor Studienbeginn stellen.

Stipendien und Studienkredite
Zahlreiche Stiftungen, Verbände und Stellen vergeben Stipendien an Weiterbildungsinteressierte. Entscheidend für den Bewerbungserfolg ist Ihre ganz persönliche Lebens- und Berufsgeschichte.
Die meisten Stipendienprogramme setzen ein überdurchschnittliches Engagement voraus. Manche Organisationen fokussieren gute Leistungen in Ausbildung und/ oder Beruf, andere achten auf politisches, soziales oder kirchliches Engagement. Es muss im Gespräch mit der jeweiligen Initiative geklärt werden, ob Sie zu der in Frage kommenden Personengruppe gehören.
Auch die Art, Höhe und Dauer der Förderung variiert stark. So decken manche Stipendien 100 Prozent der Weiterbildungskosten ab, bei anderen wird eine pauschale und einkommensunabhängige Unterstützungssumme gezahlt. Damit Sie sich einen Überblick über die vielen Studienförderwerke verschaffen können, haben wir folgend einige Links für Sie zusammengestellt, unter denen Sie übergreifend allgemeine Informationen finden:
Studienförderwerke orientieren sich an religiösen und (gesellschafts-)politischen Werten. Wenn Sie diesbezüglich einen klaren Standpunkt haben, können Sie bei der entsprechenden Organisation finanzielle Beihilfe für Ihre Weiterbildung erhalten:
- Studienstiftung des deutschen Volkes: www.studienstiftung.de
- Konrad-Adenauer-Stiftung: www.kas.de
- Friedrich-Ebert-Stiftung: www.fes.de
- Friedrich-Naumann-Stiftung: www.freiheit.org
- Heinrich-Böll-Stiftung: www.boell.de
- Hans-Böckler-Stiftung: www.boeckler.de
- Cusanuswerk, Bischöfliche Studienförderung: www.cusanuswerk.de
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft: www.sdw.org
- Stifterverband für die Deutsche Wirtschaft: www.stifterverband.de
Aus dem Beruf ins Studium? Das Aufstiegsstipendium des Bundes unterstützt engagierte Fachkräfte, die sowohl eine Ausbildung abgeschlossen haben als auch über Berufserfahrung verfügen und nun einen akademischen Abschluss anstreben.
Was wird gefördert?
Um Stipendiat zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Bewerbung
- Noch kein Hochschulabschluss erworben
- Nachweis über besondere Leistungsfähigkeit in der Ausbildung und im Beruf durch
- gute Abschlussnoten (mindestens 1,9 bzw. 87 Punkte),
- erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Wettbewerb oder
- begründeten Vorschlag des Arbeitgebers.
Wer wird gefördert?
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
Die Förderung ist einkommensunabhängig. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.700 Euro für die Weiterbildungskosten erhalten. Das gilt auch für Studierende der APOLLON Hochschule und ist unabhängig von der gewählten Regelstudienzeit.
Neben der finanziellen Unterstützung erhalten Stipendiaten auch immaterielle Hilfe: Seminare und Möglichkeiten zum Vernetzen mit anderen Stipendiaten runden die Betreuung während des Studiums
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Bewerbung muss vor Studienbeginn, spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters erfolgt sein, da das Bewerbungsverfahren recht umfangreich ist.
SCHRITT 1: ONLINE-BEWERBUNG
Mithilfe eines Fragebogens wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sind Sie prinzipiell geeignet für das Stipendium, werden Sie für den Kompetenz-Check zugelassen.
SCHRITT 2: KOMPETENZ-CHECK
In einem Online-Fragebogen werden Ihre Kompetenzen und Ihre Leistungs- und Lernbereitschaft überprüft.
SCHRITT 3: AUSWAHLGESPRÄCH
Im persönlichen Gespräch, zu dem die besten Bewerber eingeladen werden, geht es um berufliche Interessen und Ihre individuelle Motivation für die Bewerbung.
Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium erhalten Sie unter www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.
Junge Menschen, die besonders erfolgreich entweder eine duale Berufsausbildung absolviert oder einen Gesundheitsfachberuf erlernt haben, können über dieses Stipendium finanzielle Unterstützung bei ihrer beruflichen Weiterbildung erhalten.
Wer wird gefördert?
Um Stipendiat zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen aktuell mit mindestens 15 Stunden pro Woche beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet sein.
- Es muss ein anerkannter dualer Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder ein bundesgesetzlich geregelter Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert worden sein.
- Sie müssen unter 25 Jahre alt sein. Anrechnungszeiten sind hier möglich, sodass sich die Altersgrenze nach oben verschieben kann. Beispielsweise können Sie sich Elternzeit oder Freiwilligendienste anrechnen lassen, Bewerber aus Gesundheitsberufen können Zeiten aus der fachschulischen Ausbildung geltend machen.
- Es wurde noch kein Hochschulabschluss erworben.
- Es liegt ein Nachweis über besondere Leistungsfähigkeit in der Ausbildung und im Beruf vor, durch:
- gute Abschlussnoten (mindestens 1,9 bzw. 87 Punkte),
- begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule oder
- ersten bis dritten Platz in einem überregionalen Leistungswettbewerb.
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungen sowie Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen wie die APOLLON Zertifikatskurse oder Studiengänge, die auf die Ausbildung aufbauen. Zudem können Zuschüsse für Fahrt-, Aufenthalts- oder Prüfungskosten sowie Arbeitsmittel beantragt werden. Es können maximal 8.100 Euro bei einem Eigenanteil von 10 Prozent und auf drei Jahre verteilt, gefördert werden.
Wie wird die Förderung beantragt?
Haben Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, bewerben Sie sich direkt bei der Koordinationsstelle SBB. Eine Auflistung dieser Berufe finden Sie auf der Internetseite des Weiterbildungsstipendiums. Wenn Sie einen anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung erlernt haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war (zum Beispiel an die Kammer).
Wenn Sie die Voraussetzungen der Bewerbung erfüllen, nehmen Sie Kontakt zu der zuständigen Stelle auf. Diese sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu, die Sie dann samt Belegen zurücksenden. Die zuständige Stelle entscheidet anschließend über die Bewilligung des Stipendiums und meldet das Ergebnis per Post.
Jede zuständige Stelle setzt ihre Bewerbungstermine selbstständig fest. Bitte erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig bei der für Sie zuständigen Stelle. Die Bewerbung muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium erhalten Sie unter www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.
Das Studiendarlehen der KfW hilft Ihnen dabei, Ihren Lebensunterhalt während eines Studiums zu finanzieren – mit flexiblem Darlehensbetrag und unabhängig von Ihrem Einkommen.
Wer wird gefördert?
Um einen KfW-Studienkredit zu erhalten, dürfen Sie maximal 44 Jahre alt sein, Sie müssen in Deutschland wohnen und müssen ein Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland aufnehmen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird ein Erst- oder Zweitstudium, also ist auch die Förderung eines postgradualen Studiums möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend studieren. Sie sind also während eines Bachelor- oder Master-Studiums an der APOLLON Hochschule förderungsfähig.
Für Zertifikatskurse oder ein Propädeutikum als Vorbereitung für ein Masterstudium kann der Studienkredit leider nicht beantragt werden. Ebenso ist bei Zulassung zum Bachelorstudium über den zweiten Zugangsweg (berufliche Qualifikation) eine Beantragung erst möglich, sobald Sie die Einstufungsprüfung bestanden haben und somit vollwertig immatrikuliert sind.
Die monatlichen Auszahlungsbeträge liegen zwischen 100 und 650 Euro. Sie selbst entscheiden über die Höhe der Auszahlung und können diese zweimal im Jahr neu anpassen. Die Auszahlungen des Studienkredits sind nur möglich, wenn Sie immatrikuliert sind. Abhängig von Ihrem Alter bei Beginn des Studiums werden maximal 14 Semester durch den KfW-Kredit gefördert und er ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
Wie wird die Förderung beantragt?
Das Antragsformular steht Ihnen online zur Verfügung. Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, wird automatisch ein Vertragsangebot erstellt, welches Sie persönlich bei einem der KfW-Vertriebspartner in Ihrer Nähe einreichen. Eine Übersicht der lokalen Vertriebspartner finden Sie ebenfalls auf der Webseite der KfW.
Im Gespräch wird geprüft, ob Sie die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllen, Ihr Finanzierungsbedarf wird analysiert und die Kreditkonditionen werden besprochen. Abschließend wird das Vertragsangebot von beiden Seiten unterzeichnet.
Nach sechs Semestern müssen Sie im Bachelorstudium einen Leistungsnachweis bei der KfW vorlegen: Studieren Sie in der Studienvariante mit einer Regelstudienzeit von 36 Monaten, müssen Sie mindestens 90 Creditpoints, in der Variante mit 48 Monaten mindestens 45 Creditpoints erreicht haben.
Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit sowie das Antragsformular und die Adressen der Vertriebspartner erhalten Sie unter www.kfw.de
Finanzierung mit dem Arbeitgeber
Viele Studierende der APOLLON Hochschule holen bei der Studienfinanzierung ihr Unternehmen ins Boot. Diese Förderung lohnt sich für beide Seiten: Das Unternehmen erweitert und bindet Fachkompetenzen und die Mitarbeiter/-innen qualifizieren sich für den nächsten Karriereschritt.
Zu den Tipps für die Verhandlung mit dem/der Arbeitgeber/-in und Erfahrungsberichte von Studierenden und Unternehmen.