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Finanzierung und Förderung

Bestmögliche Unterstützung für die
Finanzierung Ihres Fernstudiums

Das Fernstudium wird sich nachhaltig für Sie sowohl finanziell als auch persönlich auszahlen und ist Ihre Investition in Ihre Zukunft. Damit Sie beim Verwirklichen des Karriereziels „Studium“ die bestmögliche Unterstützung erhalten, bieten wir Ihnen unseren Finanzierungsservice an. Mit wertvollen Tipps und Informationen stehen wir Ihnen in allen Fragen hierzu beratend zur Seite.

 


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Fordern Sie hier unser kostenloses Studienprogramm an und erhalten Sie gleichzeitig Zugang zum Downloadcenter.

Ihr APOLLON Finanzierungsservice

„Wie finanziere ich mein Fernstudium?“ - Diese Frage haben sich alle Studierenden vor Aufnahme ihres Fernstudiums gestellt. Auch während der Studienzeit kann die Finanzierung wieder zum Thema werden, wenn sich zum Beispiel die berufliche oder die familiäre Situation verändert. Neben zeitlichen Aspekten tragen auch die geldlichen wesentlich zur Einschätzung bei, ob ein Fernstudium überhaupt machbar ist.

Damit die Finanzierung des Fernstudiums nicht zum Kraftakt wird, stehen wir Ihnen verlässlich zur Seite. Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung von uns, um Ihr Karriereziel „Studienabschluss“ verwirklichen zu können und wir arbeiten gerne mit Ihnen zusammen einen individuellen Finanzierungsplan aus.

Nehmen Sie dazu gerne das persönliche Beratungsangebot der APOLLON Hochschule in Anspruch. Felicitas Menneken, Mareike Stephan und ihre Kolleginnen vom Studienservice helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zur Förderung und Finanzierung Ihres Fernstudiums weiter. Unter der gebührenfreien Servicehotline 0800 3427655 oder per E-Mail ist der Studienservice der APOLLON Hochschule werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie da.

Ihre Ansprechpartner:innen

Mareike Stephan

Finanzierungsservice

Telefon: +49 421 378 266-523
E-Mail: mareike.stephan@apollon-hochschule.de

Robin Wächtershäuser

Finanzierungsservice

Telefon: +49 421 378 266-516
E-Mail: robin.waechtershaeuser@apollon-hochschule.de

Förderung durch die APOLLON Hochschule

Treuerabatt

Treue zahlt sich an der APOLLON Hochschule aus, denn die wird mit dem Treuerabatt belohnt:

  • Sie haben bereits ein Studium an der APOLLON Hochschule absolviert und streben einen weiteren Studienabschluss an? Dann sparen Sie 15 % auf jede Rate des neuen Studiums.
  • Sie absolvieren aktuell ein Studium oder einen Zertifikatskurs an der APOLLON Hochschule oder APOLLON Akademie oder haben diesen bereits abgeschlossen und möchten nach Ihrer Testzeit gerne einen (weiteren) Zertifikatskurs belegen? Dann sparen Sie ebenfalls 15 % der neuen Kursgebühren.

Übrigens: Wer nach Kursabschluss ein Fernstudium beginnen möchte, kann - sofern anrechenbar – je fünf angerechneter Creditpoints eine monatliche Studienrate sparen. Sie können die Anrechnung von Leistungen (Creditpoints) ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn Sie außerhalb der APOLLON Hochschule eine akademische oder subakademische Aus- bzw. Weiterbildung abgeschlossen haben. Inhalt, Umfang und Anforderung müssen jenen der APOLLON Hochschule entsprechen. Lassen Sie Ihre Vorleistungen individuell von unserem Studienservice prüfen.

Baby-Bonus und Pflegerabatt: Förderung für Familien
  • Baby-Bonus: Im ersten Lebensjahr des neuen Familienmitglieds erhalten Studierende, sowohl Mütter als auch Väter, 10 % Rabatt auf die anfallenden Studiengebühren – unabhängig von einer parallel bestehenden Berufstätigkeit und damit einer offiziellen Elternzeit.

Wenn Ihr Nachwuchs bei Aufnahme Ihres Studiums noch jünger als ein Jahr ist, können Sie den Baby-Bonus noch anteilig nutzen. Er wird bewilligt, bis Ihr Kind das erste Lebensjahr vollendet hat. 

  • Pflegerabatt: Wenn Sie neben Ihrem Fernstudium zu Hause jemanden pflegen, erhalten Sie bei entsprechenden Nachweisen 10 % Rabatt auf jede Studienrate für maximal ein Jahr.

Der Baby-Bonus und der Pflegerabatt wird nur für ein Studium an der APOLLON Hochschule berücksichtigt.

Weitere Vorteile zum Thema Studieren und Familie finden Sie auf unserer Seite zur Familienfreundlichkeit.

Partnerrabatt

Wer sich gemeinsam für ein Fernstudium an der APOLLON Hochschule anmeldet, profitiert von dem Partnerrabatt und spart 15 % der Studiengebühren - ganz egal, ob Sie sich mit Freund:innen, Familienmitgliedern oder Kolleg:innen einschreiben und ob Sie unterschiedliche Studiengänge wählen. Das Angebot können maximal drei Personen wahrnehmen und gilt, solange alle im Bachelor- bzw. Masterstudiengang immatrikuliert sind. Reichen Sie hierfür Ihre Studienanmeldungen gemeinsam bei uns ein.

Förderung für Auszubildende, Studierende, Schwerbehinderte, Arbeitslose und Rentner:innen

Wer sich in einer Berufsausbildung befindet, kann das gesamte Studien- und Kursangebot der APOLLON Hochschule vergünstigt nutzen. Als Auszubildende erhalten Sie für die Dauer Ihrer Ausbildung einen Rabatt in Höhe von 10 % auf die Studien- bzw. Kursgebühren. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 und Rentner:innen (Früh- oder Altersrente) erhalten ebenfalls einen Rabatt in Höhe von 10 % auf das gesamte Studien- und Kursangebot. Diesen Rabatt erhalten Sie auch, wenn Sie arbeitslos sind. Studierende (auch anderer Hochschulen) erhalten, solange sie immatrikuliert sind, 10 % Rabatt auf APOLLON Zertifikatskurse. 

Fügen Sie einfach Ihrer Anmeldung die entsprechende Bescheinigung bei.

Bitte beachten Sie: Sofern Ihre Studiengebühr bereits reduziert ist, kann leider kein weiterer Rabatt berücksichtigt werden. Wenden Sie sich im Zweifel direkt an uns. Eine Ausnahme hiervon ist die Anrechnung von Vorleistungen, hier sparen Sie je 5 angerechneter Credits eine Monatsrate zusätzlich zur ermäßigten Studiengebühr.

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat zum Ziel, dass junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können – unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie dies zulässt. Auch im Fernstudium können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch das BAföG beantragen.

Wer wird gefördert?

Studierende, die ihr Bachelor-Studium vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnen, können eine Förderung durch das BAföG erhalten. Sofern unmittelbar anschließend ein Masterstudium aufgenommen wird, ist auch dieses noch förderfähig. Bei Erziehungszeiten von Kindern unter zehn Jahren können ggf. zusätzliche Zeiten angerechnet werden, wodurch sich auch die Altersgrenze verschieben kann. Wer das Abitur nachgeholt hat oder ohne Abitur aufgrund seiner beruflichen Qualifikation eingeschrieben wurde, kann ebenfalls zusätzliche Zeiten anrechnen lassen.

Eine weitere Voraussetzung zum Erhalt von einer Förderung durch das BAföG ist Ihre Immatrikulation. Für unsere Bachelorstudierenden gilt daher: Sofern Sie über den zweiten Zugangsweg zum Bachelor zugelassen werden, können Sie erst nach Bestehen der Einstufungsprüfung BAföG beantragen. Kommen Sie gerne auf den Finanzierungsservice zu, falls Sie hierzu weitere Fragen haben.

Was wird gefördert?

Es ist möglich, ein Fernstudium mit einer Förderung aus dem BAföG zu finanzieren. Die APOLLON Hochschule erfüllt hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen. Zu beachten ist, dass das Fernstudium für die Förderfähigkeit nur in einer Vollzeitvariante studiert werden darf. Daher muss bei den Studiengängen die jeweils kürzere Regelstudienzeit gewählt werden. Derzeit sind zwei Studiengänge an der APOLLON Hochschule leider nicht förderfähig: Der Bachelor Pflege (B. Sc.) und der Bachelor Angewandte Therapiewissenschaften (B. Sc.).

Studierende müssen außerdem zum Ende des vierten Semesters in Form eines Leistungsnachweises belegen, dass der angestrebte Abschluss erreicht werden kann. Im Bachelorstudium müssen 90 Creditpoints nachgewiesen werden.

Die Förderung durch das BAföG wird einkommensabhängig gewährt und muss teilweise zurückgezahlt werden. Zu den aktuellen Bedarfssätzen und Konditionen.

Wie wird BAföG beantragt?

Für den BAföG-Antrag von APOLLON Studierenden ist das Studierendenwerk in Bremen der richtige Ansprechpartner – unabhängig von Ihrem Wohnort. Die Unterlagen können Sie persönlich abgeben, postalisch einreichen, oder Sie nutzen die bundesweit einheitliche Online-Beantragung unter https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG. Die Bearbeitung kann ab Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bis zu 12 Wochen dauern. Wir empfehlen die Beantragung online über meinBafög (s.u.) zur einfacheren und somit für Sie schnelleren Bearbeitung. Hier erhalten Sie auch schon gleich eine erste Berechnung, wie viel Bafög Ihnen zusteht. 

Für die Beantragung benötigen Sie eine Immatrikulationsbescheinigung nach §9 BAföG. Gerne stellen wir Ihnen diese aus. Geben Sie einfach bei Ihrer Studienanmeldung an, dass Sie BAföG beantragen möchten, oder kommen Sie per Telefon oder E-Mail auf unseren Finanzierungsservice zu.

Melden Sie sich frühzeitig bei uns an, gerne auch mit einem späteren Starttermin. So können wir Ihnen die benötigte Immatrikulationsbescheinigung schon ausstellen, bevor Sie Ihr Studium aufnehmen, und Sie können Ihren Antrag auf BAföG schon vor Studienbeginn stellen. Wenn Sie bei Studienbeginn wissen, dass Sie BAföG beantragen möchten, empfehlen wir Ihnen einen Studienstart zum 1. eines Monats.

Mehr Informationen rund ums BAföG im Fernstudium.

Unser Tipp: der einfache digitale Antrag über meinBafög

Die Nutzung der externen Plattform meinBafög zur BAföG-Beantragung bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag schnell, kostenlos und unkompliziert online zu erstellen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern ermöglicht auch die digitale Übermittlung aller erforderlichen Dokumente, sodass Sie sich ganz auf Ihr Studium konzentrieren können. Bei Fragen steht Ihnen eine persönliche Ansprechperson auf der Plattform zur Seite. Außerdem sorgen Erinnerungs-E-Mails dafür, dass Sie keine wichtigen Fristen verpassen.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Mit dem Live-BAföG-Rechner berechnen Sie schon jetzt, wie viel BAföG Ihnen zusteht.
  • Persönliche Ansprechpartnerinnen unterstützen Sie bei Fragen.
  • Schnelle Beantragung: Der digitale Antrag dauert nur 30 Minuten.
  • Mit Checklisten behalten Sie den Überblick über alle benötigten Unterlagen.
  • Einfacher BAföG-Folgeantrag: Ihre Daten werden für künftige Anträge gespeichert.

BAFÖG-ANSPRUCH CHECKEN

Persönliche Studienberatung

0800 / 342 76 55 (gebührenfrei)

Mo.-Fr. 8:00-18:00 Uhr

 

Staatliche Förderungen

Neben den finanziellen Vorzügen, die Ihnen die APOLLON Hochschule bietet und dem Vorteil, dass Sie mit einem Fernstudium im Job bleiben können, können Sie Ihre Studienfinanzierung auf weitere Säulen stützen:

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Gebühren für ein Fernstudium oder Zertifikatskurse können Sie in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Sind die Gebühren innerhalb eines Jahres höher als die Werbekostenpauschale von 1.000 Euro, bezahlen Sie weniger Steuern.

Welche Kosten können abgesetzt werden? 

Alle Ausgaben, die im Rahmen eines Zweitstudiums oder Zertifikatskurses an der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft anfallen, sind als Werbungskosten – bei Selbstständigen als Betriebsausgaben – in unbegrenzter Höhe absetzbar, sofern die Weiterbildung von beruflichem Interesse ist.

Aufwendungen im Rahmen eines Erststudiums sind seit 2009 ebenfalls unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar, wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Das trifft auf viele unserer Studierenden zu. Wer vorher keine Ausbildung absolviert hat, kann die Studiengebühren als Sonderausgaben bis maximal 6.000 Euro geltend machen.

Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater über die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Weiterbildungskosten.

Unser Tipp: Belege für das Fernstudium sammeln

Sammeln Sie alle Belege über die von Ihnen im Rahmen der Weiterbildung getätigten Ausgaben und geben Sie diese bei Ihrer Einkommensteuererklärung unter „Werbungskosten“ an. Eine von uns ausgestellte Teilnahmebescheinigung über Präsenzveranstaltungen legen Sie als Nachweis bei, sodass Sie auch Reisekosten abrechnen können.

Über den APOLLON Online-Campus können sich Studierende jederzeit eine Bescheinigung über die im vorherigen Jahr gezahlten Studiengebühren erstellen und diese dem Finanzamt vorlegen.

Lesetipp:

Was im Einzelnen gespart werden kann, ist dabei jeweils situationsabhängig. Wir haben mit Larissa-Valeska Heilmann, Beraterin für Steuerrecht bei der Arbeitnehmerkammer Bremen, über verschiedene Möglichkeiten der Steuerersparnis im Zusammenhang mit einem Fernstudium gesprochen - zum Interview.

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist eine gute Quelle, um sich einen Überblick über mögliche Finanzierungshilfen zu verschaffen. Damit Sie Förderanträge schnell und bequem stellen können, sind für Sie als APOLLON Studierende wichtige Belege jederzeit auf dem Online-Campus abrufbar.

Die Förderdatenbank umfasst alle Förderprogramme, die die Europäische Union, der Bund und die einzelnen Bundesländer anbieten. Sie können ganz gezielt nach Maßnahmen suchen, die für den Förderbereich „Aus- und Weiterbildung“ infrage kommen, und die Suchergebnisse im Anschluss individuell filtern. Jedes Förderprogramm wird kurz beschrieben. Sie erfahren beispielsweise mehr über die Bedingungen, den Förderumfang und an welche Stelle Sie sich wenden können, um die Förderung zu beantragen.

TIPP: Wenn bei der Antragstellung einer Förderung ein Weiterbildungsangebot beigelegt werden soll, wenden Sie sich gern an den APOLLON Studienservice. Wir senden Ihnen dann Ihr persönliches Angebot für Ihren favorisierten Studiengang oder Zertifikatskurs zu.

Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung

In 14 von 16 Bundesländern können Sie als Arbeitnehmer:in neben Ihrem regulären Urlaub bis zu fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub jährlich beantragen. Wenn Sie diese Zeit für Seminare an der APOLLON Hochschule nutzen möchten, unterstützen wir Sie gerne.

Da jedes Bundesland sein eigenes Bildungsurlaubsgesetz hat, prüfen wir die Möglichkeit zur Nutzung von Bildungsurlaub bzw. der Bildungsfreistellung für jeden Studierenden individuell.

Wenn Sie für ein Seminar Bildungsurlaub nutzen möchten, melden Sie sich optimalerweise bis vier Monate vor Ihrem Seminartermin beim APOLLON Studienservice, damit wir die Anerkennungsmöglichkeiten in Ihrem Bundesland für Sie prüfen können. Manchmal muss die Anerkennung zunächst noch für Sie beantragt werden. So ist genügend Zeit für die Bearbeitung eingeplant. Kommen Sie hierzu auch gerne schon vor Studienbeginn auf uns zu.

Sobald die Anerkennung vorliegt, lassen wir Ihnen die Unterlagen zur Einreichung bei Ihrem Arbeitgeber zukommen.

Ausführlichere Informationen zum Bildungsurlaub bzw. zur Bildungszeit im Rahmen des APOLLON Fernstudiums. 

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

Wenn Sie nach Ihrem Dienst auf Zeit in die zivile Berufswelt einsteigen oder zurückkehren möchten, unterstützt Sie der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr dabei, geeignete Weiterbildungen, wie ein Fernstudium an der APOLLON Hochschule, zu finanzieren.

Gefördert werden Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, die das Ende ihrer Dienstzeit und den Übergang ins zivile Berufsleben planen möchten.

Der BFD unterstützt dabei vollwertige Berufs- und Studienabschlüsse, indem die Kosten für Ihr Fernstudium Ihnen erstattet werden. Die dafür nötigen Rechnungen über die Studiengebühren erhalten Sie über Ihren Account auf dem Online-Campus.

Zur Planung Ihres Karriereweges findet in der Regel bereits zu Beginn der militärischen Dienstzeit ein Erstgespräch mit dem BFD statt. Berufliche Ziele werden in Zusammenarbeit abgesteckt und erarbeitet. Vereinbaren Sie für die persönliche weitere Beratung in Richtung Dienstende frühzeitig einen Termin. In Folgegesprächen werden die beruflichen Überlegungen konkretisiert und geeignete Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen abgestimmt. Die APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft ist eine der Bildungsstätten, die vom BFD empfohlen werden. Bei Förderung durch den BFD erhalten Sie einen Rabatt in Höhe von 20 %. Reichen Sie hierzu einfach mit der Anmeldung einen Nachweis über Ihre Förderung ein.

Welches regionale Team für Sie zuständig ist, finden Sie unter www.personal.bundeswehr.de.

Wiedereinstieg nach Krankheit oder Unfall

Gerade in Gesundheitsberufen ist die körperliche und psychische Belastung manchmal so groß, dass Arbeitnehmer:innen ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können. Eine Umschulung ist hier vielleicht die Lösung – und wird unter Umständen von Rehabilitationsträgern wie der Deutschen Rentenversicherung gefördert.

Wer wird gefördert?

Wer aufgrund von Krankheit oder Unfall dem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen kann, hat die Möglichkeit eine Berufsförderung in Anspruch zu nehmen.

Was wird gefördert?

Nach einer Erkrankung ist es besonders wichtig, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten und neue Berufschancen zu erschließen. Daher bieten Rehabilitationsträger „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ an. Diese beinhalten berufliche Aus- und Weiterbildungen – das kann auch ein Studium an der APOLLON Hochschule sein. Je konkreter und begründeter Ihre Vorstellungen über Ihre berufliche Zukunft sind, desto besser sind die Chancen, dass die Kosten für die gewünschte Weiterbildung übernommen werden. Dazu zählen nicht nur die Studiengebühren, sondern auch Lernmittel sowie Reisekosten.

Wie wird die Förderung beantragt?

Die beruflichen Rehabilitationsleistungen müssen eigeninitiativ beantragt werden. Falls Sie nicht wissen, welcher Rehabilitationsträger für Sie zuständig ist, können Sie einen Beratungstermin bei den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation vereinbaren, die in jedem Landkreis eingerichtet sind. Dort wird der Hilfebedarf individuell eingeschätzt und es werden die Weichen für eine mögliche Förderung gestellt. Falls Sie zur Beantragung ein individuelles Angebot benötigen, kommen Sie jederzeit gerne auf unseren Studienservice zu.

Weitere Informationen zur beruflichen Rehabilitation

Unseren Finanzierungsleitfaden mit umfangreichen Tipps zur Finanzierung Ihres Fernstudiums erhalten Sie im Download-Center.

Stipendien und Studienkredite

Zahlreiche Stiftungen, Verbände und Stellen vergeben Stipendien an Weiterbildungsinteressierte. Entscheidend für den Bewerbungserfolg ist Ihre ganz persönliche Lebens- und Berufsgeschichte.

Allgemeine Infos zu Stipendien

Die meisten Stipendienprogramme setzen ein überdurchschnittliches Engagement voraus. Manche Organisationen fokussieren gute Leistungen in Ausbildung und/ oder Beruf, andere achten auf politisches, soziales oder kirchliches Engagement. Es muss im Gespräch mit der jeweiligen Initiative geklärt werden, ob Sie zu der in Frage kommenden Personengruppe gehören.

Auch die Art, Höhe und Dauer der Förderung variiert stark. So decken manche Stipendien 100 Prozent der Weiterbildungskosten ab, bei anderen wird eine pauschale und einkommensunabhängige Unterstützungssumme gezahlt. Damit Sie sich einen Überblick über die vielen Studienförderwerke verschaffen können, haben wir folgend einige Links für Sie zusammengestellt, unter denen Sie übergreifend allgemeine Informationen finden:

Große Studienförderwerke

Studienförderwerke orientieren sich an religiösen und (gesellschafts-)politischen Werten. Wenn Sie diesbezüglich einen klaren Standpunkt haben, können Sie bei der entsprechenden Organisation finanzielle Beihilfe für Ihre Weiterbildung erhalten:

Aufstiegsstipendium

Aus dem Beruf ins Studium? Das Aufstiegsstipendium des Bundes unterstützt engagierte Fachkräfte, die sowohl eine Ausbildung abgeschlossen haben als auch über Berufserfahrung verfügen und nun einen akademischen Abschluss anstreben.

Was wird gefördert?

Um Stipendiat zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung 
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • Noch kein Hochschulabschluss erworben
  • Nachweis über besondere Leistungsfähigkeit in der Ausbildung und im Beruf durch
    • gute Abschlussnoten (mindestens 1,9 bzw. 87 Punkte),
    • erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Wettbewerb oder
    • begründeten Vorschlag des Arbeitgebers.

Wer wird gefördert?

Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.

Studierende in einem Fernstudiengang der APOLLON Hochschule können jährlich 3.045 Euro für die Weiterbildungskosten erhalten. Im Sinne des Aufstiegsstipendiums wird ein Fernstudium als berufsbegleitendes Studium angesehen, auch wenn parallel keine Berufstätigkeit ausgeübt wird. Die Förderung ist unabhängig von Einkommen oder der gewählten Regelstudienzeit.

Neben der finanziellen Unterstützung erhalten Stipendiaten auch immaterielle Hilfe: Seminare und Möglichkeiten zum Vernetzen mit anderen Stipendiaten runden die Betreuung während des Studiums ab.

Die Erstbewerbung für die Förderung eines Masterstudiums ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der Studiengang ohne ersten Studienabschluss aufgrund von beruflicher Qualifikation aufgenommen werden kann. Allein Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bereits für das Erststudium bis zum Bachelor gefördert wurden, können sich nach einem besonders guten Studienabschluss um eine Weiterförderung durch das Aufstiegsstipendium in einem konsekutiven Masterstudium bewerben.

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Bewerbung ist bereits vor Beginn des Studiums möglich. Nach Erhalt des Stipendiums haben Sie ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen – erst nach der Einschreibung startet die Förderung. Wenn Sie bereits studieren, können sich auch noch im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.

SCHRITT 1: ONLINE-BEWERBUNG

Mithilfe eines Fragebogens wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sind Sie prinzipiell geeignet für das Stipendium, werden Sie für den Kompetenz-Check zugelassen.

SCHRITT 2: KOMPETENZ-CHECK

In einem Online-Fragebogen werden Ihre Kompetenzen und Ihre Leistungs- und Lernbereitschaft überprüft.

SCHRITT 3: AUSWAHLGESPRÄCH

Im persönlichen Gespräch, zu dem die besten Bewerber:innen eingeladen werden, geht es um berufliche Interessen und Ihre individuelle Motivation für die Bewerbung.

Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium erhalten Sie unter www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.

Weiterbildungsstipendium

Junge Menschen, die besonders erfolgreich entweder eine duale Berufsausbildung absolviert oder einen Gesundheitsfachberuf erlernt haben, können über dieses Stipendium finanzielle Unterstützung bei ihrer beruflichen Weiterbildung erhalten.

Wer wird gefördert?

Um Stipendiat:in zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen aktuell mit mindestens 15 Stunden pro Woche beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet sein. 
  • Es muss ein anerkannter dualer Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder ein bundesgesetzlich geregelter Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert worden sein. 
  • Sie müssen unter 25 Jahre alt sein. Anrechnungszeiten sind hier möglich, sodass sich die Altersgrenze nach oben verschieben kann. Beispielsweise können Sie sich Elternzeit oder Freiwilligendienste anrechnen lassen, Bewerber:innen aus Gesundheitsberufen können Zeiten aus der fachschulischen Ausbildung geltend machen. 
  • Es wurde noch kein Hochschulabschluss erworben. 
  • Es liegt ein Nachweis über besondere Leistungsfähigkeit in der Ausbildung und im Beruf vor, durch:
    • gute Abschlussnoten (mindestens 1,9 bzw. 87 Punkte) oder
    • begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule oder
    • ersten bis dritten Platz in einem überregionalen Leistungswettbewerb.

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungen sowie Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen wie die APOLLON Zertifikatskurse oder Studiengänge, die auf die Ausbildung aufbauen. Zudem können Zuschüsse für Fahrt-, Aufenthalts- oder Prüfungskosten sowie Arbeitsmittel beantragt werden. Es können maximal 8.700 Euro bei einem Eigenanteil von 10 Prozent und auf drei Jahre verteilt, gefördert werden.

Wie wird die Förderung beantragt?

Haben Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, bewerben Sie sich direkt bei der SBB. Eine Auflistung dieser Berufe finden Sie auf der Internetseite des Weiterbildungsstipendiums. Wenn Sie einen anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung erlernt haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war (zum Beispiel an die Kammer).

Wenn Sie die Voraussetzungen der Bewerbung erfüllen, nehmen Sie Kontakt zu der zuständigen Stelle auf. Diese sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu, die Sie dann samt Belegen zurücksenden. Die zuständige Stelle entscheidet anschließend über die Bewilligung des Stipendiums und meldet das Ergebnis per Post.

Jede zuständige Stelle setzt ihre Bewerbungstermine selbstständig fest. Bitte erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig bei der für Sie zuständigen Stelle. Die Bewerbung muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium erhalten Sie unter www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.

Bildungskredit

Das Kreditprogramm der Bundesregierung spricht Studierende in fortgeschrittenen Studienphasen an. Mit dem einfachen und zinsgünstigen Kredit erhalten Sie bis zu 7.200 Euro innerhalb von maximal zwei Jahren.

Wer wird gefördert?

Wer sich schon in einem fortgeschrittenen Studienabschnitt befindet, kann den Bildungskredit in Anspruch nehmen. Bachelor-Studierende müssen die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht haben; Master-Studierende müssen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Es werden auch Zweit- und Folgeausbildungen gefördert und der Bildungskredit ist mit anderen Förderprogrammen (z. B. BAföG) kombinierbar. Voraussetzung ist jedoch, dass Ihr Studiengang durch das BAföG förderfähig ist.

Was wird gefördert?

Unabhängig vom verfügbaren Einkommen werden Bachelor- und Masterstudiengänge in der Vollzeitvariante mit bis zu 24 Monatsraten unterstützt. Am Anfang entscheiden Sie, ob Sie eine monatliche Rate von 100, 200 oder 300 Euro wünschen. Wenn Sie kurzfristig mehr Geld für das Studium benötigen, können Sie eine einmalige Abschlagszahlung bis zu 3.600 Euro festlegen. Die maximale Fördersumme beträgt 7.200 Euro und die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate.

Wie wird die Förderung beantragt?

Frühestens sechs Wochen vor Beginn des förderfähigen Ausbildungsabschnitts stellen Sie einen Antrag an das Bundesverwaltungsamt. Wenn Sie das Online-Formular nutzen, verkürzt sich die Bearbeitungszeit. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie auf dem Postweg ein verbindliches Kreditangebot der KfW Bankengruppe und stimmen diesem abschließend zu.

Weitere Informationen zum Bildungskredit erhalten Sie unter www.bva.bund.de. Link: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/bildungskredit_node.html

KfW-Studienkredit

Das Studiendarlehen der KfW hilft Ihnen dabei, Ihren Lebensunterhalt während eines Studiums zu finanzieren – mit flexiblem Darlehensbetrag und unabhängig von Ihrem Einkommen.

Wer wird gefördert?

Um einen KfW-Studienkredit zu erhalten, dürfen Sie maximal 44 Jahre alt sein, Sie müssen in Deutschland wohnen und müssen ein Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland aufnehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein Erst- oder Zweitstudium, also ist auch die Förderung eines postgradualen Studiums möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend studieren. Sie sind also während eines Bachelor- oder Master-Studiums an der APOLLON Hochschule förderungsfähig.

Für Zertifikatskurse oder ein Propädeutikum als Vorbereitung für ein Masterstudium kann der Studienkredit leider nicht beantragt werden. Ebenso ist bei Zulassung zum Bachelorstudium über den zweiten Zugangsweg (berufliche Qualifikation) eine Beantragung erst möglich, sobald Sie die Einstufungsprüfung bestanden haben und somit vollwertig immatrikuliert sind.

Die monatlichen Auszahlungsbeträge liegen zwischen 100 und 650 Euro. Sie selbst entscheiden über die Höhe der Auszahlung und können diese zweimal im Jahr neu anpassen. Die Auszahlungen des Studienkredits sind nur möglich, wenn Sie immatrikuliert sind. Abhängig von Ihrem Alter bei Beginn des Studiums werden maximal 14 Semester durch den KfW-Kredit gefördert und er ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.

Wie wird die Förderung beantragt?

Das Antragsformular steht Ihnen online zur Verfügung. Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, wird automatisch ein Vertragsangebot erstellt, welches Sie persönlich bei einem der KfW-Vertriebspartner in Ihrer Nähe einreichen. Eine Übersicht der lokalen Vertriebspartner finden Sie ebenfalls auf der Webseite der KfW.

Im Gespräch wird geprüft, ob Sie die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllen, Ihr Finanzierungsbedarf wird analysiert und die Kreditkonditionen werden besprochen. Abschließend wird das Vertragsangebot von beiden Seiten unterzeichnet.

Nach sechs Semestern müssen Sie im Bachelorstudium einen Leistungsnachweis bei der KfW vorlegen: Studieren Sie in der Studienvariante mit einer Regelstudienzeit von 36 Monaten, müssen Sie mindestens 90 Creditpoints, in der Variante mit 48 Monaten mindestens 45 Creditpoints erreicht haben.

Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit sowie das Antragsformular und die Adressen der Vertriebspartner erhalten Sie unter www.kfw.de 

Finanzierung mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin

Viele Studierende der APOLLON Hochschule holen bei der Studienfinanzierung ihr Unternehmen ins Boot. Diese Förderung lohnt sich für beide Seiten: Das Unternehmen erweitert und bindet Fachkompetenzen und die Mitarbeiter:innen qualifizieren sich für den nächsten Karriereschritt.

Zu den Tipps für die Verhandlung mit dem/der Arbeitgeber:in und Erfahrungsberichte von Studierenden und Unternehmen.

ANRECHNUNG VON VORLEISTUNGEN

Zeit und Geld sparen im Studium durch das Anrechnen von Vorleistungen aus einem vorherigen Studium, einer Aus- oder Weiterbildung.

WEITERE VERGÜNSTIGUNGEN IM FERNSTUDIUM

Als APOLLON Studierender genießen Sie weitere Vorteile, z. B. Rabatte auf Software oder freien Zugang zu Online-Bibliotheken.

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