Berlin (dpa)
Dadurch sollen auch eventuelle Zusammenhänge mit Hitzewellen oder grassierenden Krankheiten systematisch erfasst werden, wie es im Gesetzentwurf heißt. Gleichzeitig wird das Statistische Bundesamt dadurch verpflichtet, bei einer überdurchschnittlichen Sterblichkeit die Daten zu jedem einzelnen Todesfall für „epidemiologische Analysen“ an das Robert Koch-Institut weiterzuleiten.