Berlin (dpa)
Demnach hatten 2020, 2021 und 2022 je 29,6 Prozent der Widersprüche gegen die Erstgutachten Erfolg. In den ersten neun Monaten 2023 waren es 28,3 Prozent. In den Jahren davor lagen die Quoten zum Teil deutlich darunter, 2016 wurde in der Zeitreihe seit 2011 mit 17,5 Prozent der niedrigste Wert registriert.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet diejenigen, die unsere Gesellschaft schützen sollte, kämpfen müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen“, sagte Gürpinar den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Die Pflegesätze und das Pflegegeld seien ohnehin zu gering bemessen. „Wenn Pflegebedürftige dann auch noch falsch eingestuft werden, führen die finanziellen Einbußen unweigerlich zu schlechter Pflege - vor allem bei Personen, die es nicht privat ausgleichen können.“