Berlin (dpa)
Auch im sozialpolitischen Bereich gibt es 2014 zahlreiche Änderungen. Einige müssen aber erst noch im kommenden Jahr beschlossen werden (*):
RENTE I (*):
Die etwa 20,5 Millionen Rentner können Mitte des Jahres mit einer Erhöhung ihrer Bezüge um voraussichtlich gut zwei Prozent rechnen. Im Osten dürfte der Aufschlag etwas höher ausfallen als im Westen. Der Durchschnittsrentner kann Schätzungen zufolge im Westen mit einem Plus von etwa 24 Euro rechnen, im Osten gibt es rund 30 Euro mehr. Der exakte prozentuale Anpassungssatz wird im März bekanntgegeben, wenn die Daten der Lohnentwicklung vorliegen.
RENTE II (*):
Sollte die große Koalition zustande kommen, wollen Union und SPD die gesetzlich eigentlich Anfang 2014 gebotene Senkung des Rentenbeitragssatzes von 18,9 auf 18,3 Prozent ausfallen lassen. Das bringt der Rentenversicherung sechs Milliarden Euro mehr ein. Das Geld soll in die verbesserte Mütterrente fließen. Die Beitragszahler müssen umgekehrt auf eine Entlastung in gleicher Höhe verzichten.
BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN:
Für Arbeitnehmer, die mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen, steigen die Sozialabgaben. Grund ist die Anpassung der Beitragsgrenzen an gestiegene Einkommen. Bis zu diesen Grenzen - sie sind in der Renten- und Arbeitslosenversicherung höher als in der Kranken- und Pflegeversicherung - müssen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber Sozialbeiträge entrichten. Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist von der Anhebung nicht betroffen. Der Monatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2012 im Schnitt bei knapp 3400 Euro brutto.
Die Beitragsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 150 auf 5950 Euro Bruttomonatseinkommen. In Ostdeutschland gibt es eine Erhöhung um 100 auf 5000 Euro.
Der Renten-Beitragssatz beträgt bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent vom Bruttoverdienst.
Die in der Kranken- und Pflegeversicherung für ganz Deutschland geltende einheitliche Beitragsbemessungsgrenze steigt um 112,50 Euro auf 4050 Euro vom Monatsbrutto. Der GKV-Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Eine höhere Belastung entsteht also für Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von mehr als 3937,50 Euro.
GESUNDHEIT/PFLEGE:
Zum 1. Januar wird die Ausbildung zum Rettungsassistenten reformiert - mit längerer Dauer und konkreten Ausbildungszielen. Durch eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte wird das Examen entzerrt. Zudem müssen Pflegeheime den Pflegekassen Angaben zu ihrer ärztlichen Versorgung machen - wer nach einer Einrichtung sucht, soll dies im Internet nachlesen können.