Erfurt (dpa)
Der 121. Deutsche Ärztetag will in Erfurt darüber entscheiden, ob Medizinern künftig Behandlungen ausschließlich über Telefon oder Internetchat erlaubt sind - ohne Patienten zuvor direkt in Augenschein genommen zu haben. Telemedizin ist aber mehr. Sie hat in Krankenhäusern und Praxen längst ihren Platz. Einige Beispiele:
TELEKONSILE: Ärzte vernetzen sich per Videoschalte oder online miteinander, um Befunde oder Röntgenbilder auszutauschen, Auffälligkeiten zu besprechen und Therapieoptionen abzustimmen. In Krankenhäusern ist das schon seit Jahren selbstverständlich. Inzwischen bieten auch ärztliche Berufsverbände solche telemedizinischen Konsile an, etwa die Kinder- und Jugendärzte. Vorteil: Ärztliches Fachwissen gelangt rasch in die Praxis vor Ort, Patienten müssen keine langen Anfahrtswege auf sich nehmen.
SCHLAGANFALL-NETZWERK: In mehreren Bundesländern gibt es solche auf die Schlaganfallbehandlung spezialisierten Konsilnetzwerke. Vor allem kleinere Kliniken ohne eigene Neurologie profitieren. Werden Patienten mit akuten Schlaganfällen in diese Kliniken eingeliefert, können die dortigen Ärzte etwa per Videoschalte Neurologen in auf Schlaganfälle spezialisierten Zentren hinzuziehen - Untersuchung live und in Farbe sozusagen.
TELEARZT: Zum Hausbesuch vor allem bei alten und körperlich eingeschränkten Patienten rückt nicht der Hausarzt, sondern die Praxisangestellte mit einem Telemedizin-Rucksack an. Ausgerüstet unter anderem mit einem mobilen EKG-Gerät, kann sie vor Ort die für die Beurteilung des Gesundheitszustandes wichtigsten Diagnosedaten messen und direkt per Laptop in die Praxis übertragen. Vorteil: Der Hausarzt kann sich seinem vollen Wartezimmer zuwenden.
VIDEOSPRECHSTUNDE: Krankenkassen vergüten seit Kurzem Videosprechzeiten - allerdings nicht für alle Fachgruppen und nur bei bestimmten Erkrankungen, etwa bei der Kontrolle chronischer Wunden und Operationswunden, der Beobachtung von Hautentzündungen oder zur Beurteilung von Bewegungseinschränkungen.