Berlin (dpa)
Grundsätzlich lässt sich sagen: Heilmittel unterstützen die Heilung - etwa eine Sprechtherapie nach einem Schlaganfall oder Krankengymnastik nach einem Unfall. Hilfsmittel dagegen helfen ein gesundheitliches Defizit auszugleichen, ohne es tatsächlich zu lindern, also Windeln bei Blasenschwäche oder ein Rollstuhl bei Lähmungen.
Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen oder Behandlungen, die von Vertragsärzten verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden. Arzneimittel sind also in diesem Sinne keine Heilmittel. Für Heil- wie Hilfsmittel gibt es einen Leistungskatalog.
Nach dem Kabinettsbeschluss zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sind folgende Verbesserungen geplant:
- Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) muss bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend aktualisieren. Zudem muss er bis Ende 2017 darlegen, wie er dieses künftig regelmäßig aktualisieren will.
- Krankenkassen dürfen künftig nicht mehr nur auf den Preis von Hilfsmitteln schauen, sondern müssen auch deren Qualität berücksichtigen und ihren Versicherten eine Auswahl zwischen verschiedenen Hilfsmitteln ermöglichen, ohne dass sie draufzahlen müssen. Dies muss regelmäßig kontrolliert
werden. - Versicherte müssen von den verordnenden Leistungserbringern und den Kassen ausreichend beraten werden, welche Hilfsmittel, die die Kassen übernehmen, für sie geeignet sind.
- Heilmittel werden weiter vom Arzt verordnet, der Therapeut bestimmt aber Auswahl und Dauer der Therapie (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) sowie Häufigkeit der Behandlungseinheiten. Diese "Blankoverordnungen" sollen vorerst in einem Modellvorhaben getestet werden.