Genf (dpa)
Ein Vertreter der Kultusministerkonferenz hatte zuvor im Ausschuss gesagt, die Bundesländer seien der Auffassung, die Existenz von Förderschulen verstoße nicht gegen die Konvention. „Vielmehr dient dieses System auch zur Sicherstellung des Elternwahlrechts“, sagte er. Das kritisierten Ausschussmitglieder und Eltern mit behinderten Kindern vehement. Sie fordern Inklusion im normalen Schulbetrieb. Dafür demonstrierten vor dem UN-Gebäude auch deutsche Eltern. „Schämt euch“, stand auf ihrem Plakat. „Deutschland verweigert das Recht auf inklusive Bildung.“
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie hält fest, dass Menschen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden können (Artikel 24). Die deutsche Delegation bedankte sich für den konstruktiven Dialog und räumte ein, dass noch einiges zu tun sei.
Ausschussmitglied Markus Schefer, ein Schweizer Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, verglich die separaten Strukturen mit der einstigen Segregation von Schwarzen und Weißen in den USA. Sonderschulen, Werkstätten und Heime für Menschen mit Behinderungen seien offenbar in deutschen Gesetzen fest verankert, sagte er. Das werde offenbar als probates Mittel angesehen, um den besonderen Bedürfnissen dieser Menschen gerecht zu werden. „Diese Auffassung ist zutiefst falsch und steht in unüberbrückbarem Gegensatz zu den Grundgedanken der Konvention“, sagte er.