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TÖDLICHE HAUSGEBURT IM HOTEL: BGH BESTÄTIGT HAFTSTRAFE GEGEN HEBAMME

Eine Hebamme muss wegen einer risikoreichen Hausgeburt, bei der das Kind gestorben ist, ins Gefängnis. 

Karlsruhe (dpa)

Eine Hebamme muss wegen einer risikoreichen Hausgeburt, bei der das Kind gestorben ist, ins Gefängnis. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung der 62-Jährigen, einer zugelassenen Ärztin, zu sechs Jahren und neun Monaten Haft wegen Totschlags, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Damit ist ein Urteil des Landgerichts Dortmund aus dem Oktober 2014 rechtskräftig. Die Frau darf außerdem ihren Beruf nie wieder ausüben.

Das kleine Mädchen war 2008 nach 18-stündiger Geburt wegen Sauerstoffmangels gestorben. (Az. 4 StR 428/15)

Die Hebamme, eine bekannte Verfechterin der Hausgeburt, hatte die Entbindung in einem Hotel im westfälischen Unna betreut, obwohl die Lage des Kindes Komplikationen befürchten ließ. Die Eltern waren dafür extra aus dem Ausland angereist, wollten aber ausdrücklich kein Risiko eingehen. Die BGH-Richter bestätigten die Feststellungen des Landgerichts, wonach die Hebamme trotz Stillstands der Geburt nichts unternahm. Mit einem Kaiserschnitt in einer Klinik hätte der Tod des Kindes demnach noch bis vier Stunden vor der Geburt verhindert werden können. Der Hebamme sei dies bewusst gewesen.

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