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Tarifeinheit: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass

Lokführer, Piloten und Krankenhausärzte sehen sich bereits im "Tarifknast der großen Koalition". Doch Union und SPD tun sich noch schwer, mit dem versprochenen Gesetz zur Tarifeinheit. Es soll lähmende Streiks kleiner Spartengewerkschaften künftig verhindern.

Berlin (dpa

Lokführer, Piloten und Krankenhausärzte sehen sich bereits im "Tarifknast der großen Koalition". Doch Union und SPD tun sich noch schwer, mit dem versprochenen Gesetz zur Tarifeinheit. Es soll lähmende Streiks kleiner Spartengewerkschaften künftig verhindern.

Ein Großbetrieb - ein Tarifvertrag. Das war einmal.

Heute heißt es: Wenn 20 000 gewerkschaftlich straff organisierte Lokführer es wollen, steht das Mammutunternehmen Deutsche Bahn mit seinen über 400 000 Beschäftigten still. Aber nicht nur die Lokführer sitzen heute am Schalthebel der Macht. Auch Flugzeug-Piloten, Krankenhausärzte und andere kleinere, aber einflussreiche Berufsgruppen haben sich zu schlagkräftigen Spartengewerkschaften zusammengeschlossen und in separaten Tarifverhandlungen manche Sonderprivilegien ertrotzt. 

Rechtlich abgesichert werden wirkungsvolle Streiks - wie unlängst die dreitägige Arbeitsniederlegung der Lufthansa-Piloten - durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom Juni 2010. Die Richter ließen darin mehr Vielfalt bei Tarifverträgen und mehr Konkurrenz unter großen und kleinen Gewerkschaften zu. Gleichzeitig erteilten sie dem jahrzehntelang hochgehaltenen Grundsatz "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" eine Absage.

Arbeitgeber und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) waren gleich nach dem Urteil vereint zu Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geeilt und hatten eine Gesetzesänderung verlangt. Einen gemeinsamen Entwurf hatten sie gleich mitgebracht. Die Kanzlerin versprach Abhilfe binnen zweier Monate. Der CDU-Mittelstandspolitiker Michael Fuchs stellte gar eine eilige Grundgesetzänderung in Aussicht. Doch daraus wurde bis heute nichts.

In ihrem Koalitionsvertrag versuchten Union und SPD einen neuen Anlauf: "Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip (...) gesetzlich festschreiben." Sprich: Nur die größere Gewerkschaft soll künftig das Recht erhalten, im jeweiligen Unternehmen einen Tarifvertrag auszuhandeln - der dann für alle Beschäftigten bindend ist - gleich welcher Berufssparte sie angehören.

Kleinere Spartengewerkschaften, wie der Marburger Bund oder die Gewerkschaft der Lokführer (GdL) im dbb-Beamtenbund, sehen sich schon "im Tarifknast der großen Koalition". Großpuppen mit den Gesichtern von Kanzlerin und SPD-Chef Sigmar Gabriel (SPD) legten bei einer Protest-Performance zum 1. Mai vor dem Kanzleramt schon mal symbolisch die kleineren Gewerkschaften "in Ketten".

Doch so ein Satz im Koalitionsvertrag ist schneller geschrieben als umgesetzt. Vier Regierungsressorts - Arbeit, Innen, Justiz und Wirtschaft - arbeiten derzeit an Vorschlägen für eine Gesetzesänderung. Im Arbeitsministerium hält man sich bedeckt und will sich zu den Gesprächen nicht äußern. Gleichwohl signalisierten Spitzenvertreter der Koalition bei ihrer Klausur in Königswinter unlängst dem neuen Arbeitgeberchef Ingo Kramer, dass schon bald mit einer gesetzlichen Regelung zu rechnen sei.

Doch davor steht zum einen das im Grundgesetz verbriefte Streikrecht wie auch die "Koalitionsfreiheit" der Arbeitnehmer. Das heißt: Das Recht der Beschäftigten, sich in einer Gewerkschaft ihrer Wahl zu organisieren. Doch was ist eine Gewerkschaft wert, die keine Tarifverträge aushandeln - oder diese gar mit Streiks erzwingen kann? 

Verfassungsexperten geben zu bedenken, dass die Väter des Grundgesetzes bei der Formulierung der "Koalitionsfreiheit" damals eine andere, noch nicht so spezialisierte Berufswelt vor Augen hatten. Großunternehmen der sogenannten Daseinsvorsorge, wie Bahn und Post, aber auch kommunale Krankenhäuser, waren im Staatsbesitz - und ihre Beschäftigten häufig verbeamtet. Erst die Privatisierung dieser Unternehmen hat Aufkommen und Macht der kleinen Spartengewerkschaften bestärkt.

Zugleich agiert das  Arbeitgeberlager heute längst nicht mehr so einheitlich wie früher: Die "Tarifflucht" großer Betriebe aus den Arbeitgeberverbänden, die Verlagerung ganzer Produktionsbereiche in viele Sub-Unternehmen - das alles hat zur weiteren Zerschlagung der alten Tarifeinheit in der Bundesrepublik beigetragen.

Im DGB hat sich die Position inzwischen gewandelt. Im Entwurf des Leitantrages für den bevorstehenden Bundeskongress wird zwar der hohe Stellenwert der Tarifeinheit und einer einheitlichen Arbeitnehmervertretung herausgestellt, gleichwohl aber vor einem gesetzlichen Eingriff in das Streikrecht gewarnt. Für manchen Kritiker hört sich das an wie der Satz: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass."

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