Washington (dpa)
Der Bundestag will die Sterbehilfe in Deutschland neu regeln. Vier Gesetzentwürfe werden derzeit diskutiert.
Die aktuelle Rechtslage:
AKTIVE STERBEHILFE: Sie ist in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
PASSIVE STERBEHILFE: Gemeint ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Laut Bundesgerichtshof dürfen Ärzte die Maßnahmen auch dann abbrechen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht. Sie müssen sie abbrechen, wenn der Patient das will.
INDIREKTE STERBEHILFE: Die Verabreichung starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe das Leben verkürzen können, ist nicht strafbar - wenn dies dem Willen eines extrem leidenden, sterbenden Menschen entspricht.
BEIHILFE ZUM SUIZID: Suizid und Beihilfe zum Suizid sind nicht strafbar. Das heißt, ein Mittel zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt, ist erlaubt.