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VERWENDUNG VON MASKEN-ATTEST AUS DEM INTERNET KANN STRAFBAR SEIN

Wer ein Blanko-Attest aus dem Internet zur Befreiung von der Maskenpflicht verwendet, kann sich strafbar machen.

Celle (dpa/lni)

Beim Vorlegen dieser Bescheinigung werde der Anschein erweckt, es habe eine ärztliche Untersuchung stattgefunden, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Celle am Mittwoch mit. Dies könne als Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses gewertet werden. Das Landgericht Hannover hatte einen Angeklagten in einem solchen Fall zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt. Das OLG Celle bestätigte in seinem Beschluss, dass die Verwendung des aus dem Internet heruntergeladenen Attests strafbar sein kann.

Dennoch wurde das Urteil des Landgerichts aus dem Dezember 2021 zunächst aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen. Die Richter müssten prüfen, ob das Formular mit einer (eingescannten) Unterschrift des Arztes versehen war, erklärte das OLG. Anderenfalls läge kein Gesundheitszeugnis vor. Auch die Strafzumessung sei näher zu begründen. Der Beschluss aus Celle ist rechtskräftig.

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