Berlin (dpa)
Die Lust am Rauchen soll vergehen - mit großen Gruselfotos auf Verpackungen. Das erhofft die EU von den neuen Vorgaben, die auch Deutschland bis Mai 2016 umsetzen muss.
Raucher müssen sich vom kommenden Frühjahr an auf Schockfotos und größere Warnhinweise auf Zigarettenschachteln einstellen. Von Mai 2016 an sollen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabak-Verpackungen für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein - weit mehr als bisher schon. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch in Berlin beschlossen.
Minister Schmidt sprach anschließend im Bundestag von einem "ausgewogenen Regelungswerk". Im Zentrum stehe ein besserer gesundheitlicher Verbraucherschutz. Zigaretten seien aber weiter ein legales Produkt - deshalb werde es kein Produktionsverbot geben.
Eine großer Teil der in Europa hergestellten Zigaretten kommt aus deutschen Werken. Eine Ausweitung des schon bestehenden Werbeverbots wird in einem separaten Gesetz geregelt. Deutschland und Bulgarien sind die einzigen EU-Länder, in denen es noch kein umfassendes Tabakwerbeverbot gibt. Schmidt erklärte die Verzögerung mit der Notwendigkeit einer sehr intensiven Abstimmung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen derartige Verbote.
Der Deutsche Zigarettenverband kritisierte die Gesetzespläne: "Das von der Bundesregierung verfolgte Ziel einer Senkung der Raucherquote von Jugendlichen wird bereits mit der bestehenden Regulierung ohne Schockbilder und Totalwerbeverbote erreicht." Deren gesundheitspolitische Wirksamkeit sei ohnehin nicht nachgewiesen.
Die 2014 ausgehandelte EU-Richtlinie für Tabakprodukte muss bis 20.
Mai 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Vorgaben: Ob krebsbefallene Lungen, faulende Raucherbeine oder geschwärzte Zahnstümpfe - Gruselbilder und abschreckende Warnungen auf einem Großteil der Packungen sollen die Lust am Glimmstängel dämpfen.
Erzeugnisse, die nach den alten Regelungen bis Mai 2016 hergestellt wurden, können ein Jahr lang weiter abverkauft werden.
Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, müssen vom Markt verschwinden. Für Mentholzigaretten gilt eine Übergangsfrist. Kleine Verpackungsgrößen sind für bestimmte Tabakwaren verboten, auch "irreführende Elemente auf Verpackungen". Um Fälschungen vorzubeugen, müssen Verpackungen zudem künftig ein individuelles Erkennungs- und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen. Für neue Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt.
Neu sind auch Regelungen für «E-Zigaretten», bei denen eine Flüssigkeit verdampft und inhaliert wird. Für diese elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter soll es auch Werbeverbote geben.
Ziel ist es, die Raucherquote von Jugendlichen zu senken. Auch sollen "Fälle der vorzeitigen Sterblichkeit" verringert werden. Etwa 110 000 Todesfälle pro Jahr seien in Deutschland unmittelbar auf das Rauchen zurückzuführen, heißt es in einer Kabinettvorlage. Die direkten und indirekten Kosten des Rauchens würden auf 79,09 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Die Zigarettenindustrie pocht auf eine längere Frist zur Umstellung ihrer Produktion von Verpackungen mit kombinierten Warnhinweisen und -bildern. Sie argumentiert, dies sei wegen Verzögerungen auch in Brüssel bis Mai nicht mehr zu schaffen. Schmidt verwies in diesem Zusammenhang auf die nun anstehenden Parlamentsberatungen. Er habe den Gesetzentwurf aber entsprechend der EU-Vorgaben vorgelegt.
Die Grünen warfen der Regierung vor, keine Gesamtstrategie zur Reduzierung des Tabakkonsums zu verfolgen. Der Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen-Fraktion, Harald Terpe, sagte: "Werbebeschränkungen für Tabakprodukte sind längst überfällig."