Berlin (dpa)
Menschen mit psychischen Beschwerden können künftig schneller einen ersten Termin beim Psychotherapeuten erhalten. Von April 2017 an können Psychotherapeuten ihren Patienten eine Sprechstunde anbieten.
Damit sind kurzfristig Termine von 25 oder 50 Minuten möglich, in denen Patienten eine erste Beratung bekommen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Entscheidungsgremium in der gesundheitlichen Selbstverwaltung, am Donnerstag in Berlin. Damit sollen gerade bei den Psychotherapeuten die langen Wartezeiten abgebaut werden.
Die Patienten können danach in der Sprechstunde erfahren, "ob bei ihnen Selbsthilfe- oder Beratungsangebote ausreichen, ob sie psychisch erkrankt sind und welche Behandlung sie benötigen oder ob weitere diagnostische Abklärungen erforderlich sind", teilte die Bundespsychotherapeutenkammer anschließend mit.
Kammer-Präsident Dietrich Munz hob hervor: "Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde lassen sich die bisherigen monatelangen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten erheblich verringern." Dies sei ein positive Neuerung. Akut Kranken könne damit zudem unmittelbar geholfen werden.
Die neue Akutbehandlung sei gedacht für Patienten, die rasch Hilfe benötigen, weil sie sonst schwerer oder chronisch erkranken, nicht mehr arbeiten können oder die andernfalls ins Krankenhaus eingewiesen werden müssen. Diese kurzfristige Intervention bestehe aus bis zu 24 Gesprächseinheiten mit je 25 Minuten, die schnell nach der Sprechstunde beginnen könnten. Diese Leistungen müssten nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Das Bundesgesundheitsministerium muss dem Beschluss noch zustimmen.