Berlin (dpa)
Der Bundestag will die Sterbehilfe in Deutschland neu regeln. Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage und die Reformüberlegungen.
AKTIVE STERBEHILFE:
Sie ist in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
PASSIVE STERBEHILFE:
Gemeint ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Laut Bundesgerichtshof dürfen Ärzte die Maßnahmen auch dann abbrechen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht.
INDIREKTE STERBEHILFE:
Die Verabreichung starker Schmerzmittel (Sedierung), die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe das Leben verkürzen können, ist nicht strafbar, wenn dies dem Willen eines extrem leidenden Menschen entspricht.
BEIHILFE ZUM SUIZID:
Suizid und Beihilfe zum Suizid sind nicht strafbar. Das heißt, ein Mittel zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt, ist nicht strafbar.
VIER GESETZENTWÜRFE ZUR NEUREGELUNG:
- Eine Koalitionsgruppe um Peter Hintze(CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (beide SPD) will für sterbenskranke, schwerst leidende Menschen die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids schaffen und dies im Zivilrecht regeln.
- Eine fraktionsübergreifende Gruppe um Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne) will die geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe unter Strafe stellen. Ansonsten sollen die bisherigen Regelungen gelten.
- Eine Gruppe um Renate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Grüne) betont die Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid. Sie will aber Beihilfe zur Selbsttötung "aus Gründen des eigenen Profits" (gewerbsmäßiges Handeln) bestrafen. Sterbehilfevereine sind ausdrücklich erlaubt, sofern sie keinen Profit erzielen wollen.
- Eine Gruppe um Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU) will mit einem neuen Paragrafen 217 Strafgesetzbuch "Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung" verbieten. Nur in extremen Ausnahmefällen von großem Leid solle dies straffrei bleiben. Das ist die schärfste strafrechtliche Regelung.