Berlin (dpa)
Behauptung: Radfahren macht impotent.
Fakten: Nicht allgemein haltbar. Ein falsch gewählter oder eingestellter Sattel und eine ungünstige Sitzposition können allerdings bei Männern zu (vorübergehenden) Erektionsproblemen führen. Idealerweise verteilt sich das Körpergewicht beim Sitzen auf den beiden Sitzbeinhöckern. Beim Radfahren kommt es jedoch vor, dass der Sitz konstant Druck auf den Damm (Perineum) ausübt, also auf den Bereich zwischen Hodensack und Anus. Das kann Nerven schädigen und den Blutfluss vorübergehend verlangsamen - und das kann wiederum zu einer erektilen Dysfunktion führen.
Man solle einen Sattel wählen, der breit genug dafür ist, den Druck auf die Bereiche um die beiden Sitzbeinhöcker zu verteilen, rät der Urologe Stefan Staudte in der „Sportärztezeitung“. Außerdem sei ein Höhenunterschied zwischen hinterer Sitzfläche und Sattelnase wichtig.
Behauptung: In Deutschland werden immer mehr Räder geklaut.
Fakten: Die Statistik sagt etwas anderes. 2022 wurden rund 266 000 Fahrräder gestohlen, so die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Zwar waren das knapp 14 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Doch wenn man die Zahlen langfristig betrachtet, stellt man fest: Noch vor 20 Jahren wurden deutlich mehr Drahtesel-Diebstähle angezeigt - nämlich rund 417 000. Und Mitte der 1990er waren es sogar fast doppelt so viele wie heute (1994: rund 530 000). Das Dunkelfeld ist allerdings groß. Betroffene zeigen den Diebstahl ihres Rads etwa nicht an, weil sie davon ausgehen, dass die Aufklärungs-Chance gering ist.
Was recht kontinuierlich steigt, ist die Summe der Versicherungsleistungen für geklaute Räder. Laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben die Versicherer 2022 so viel wie nie zuvor für gestohlene Fahrräder an die Versicherten ausgezahlt; rund 140 Millionen Euro waren es. Durchschnittlich je 970 Euro Schaden - ebenfalls ein Höchststand. Diebe hätten es auf hochwertige Rennräder, E-Bikes oder Mountainbikes abgesehen, um sie weiterzuverkaufen, erklärt der GDV.
Behauptung: Gibt es einen Radweg, muss man diesen benutzen.
Fakten: Falsch. Radfahrerinnen und Radfahrer müssen grundsätzlich am rechten Rand der Fahrbahn fahren. Eine Pflicht für die Nutzung eines (von der Fahrbahn abgesetzten) Radwegs gilt nur dann, wenn dieser mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist, sagt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Ist dieser allerdings nicht angemessen beschaffen, kann man auf die Fahrbahn ausweichen. Bei einem Radweg ohne Schild haben Radlerinnen und Radler immer die Wahl.
Behauptung: Fahrradhelme erhöhen das Unfallrisiko.
Fakten: Nicht haltbar. Die Annahme hinter der Behauptung: Wer einen Helm trägt, fährt riskanter und baut eher einen Unfall. Einzelne Studien unterstützen diese These zwar. Doch haben diese häufig methodische Schwächen - etwa bei Versuchsaufbau oder Vergleichsgruppen. Eine Untersuchung aus Frankreich etwa kam zu dem Ergebnis, dass Männer mit Helm etwas schneller fahren als ohne. Hier trugen aber nur sehr wenige Fahrer überhaupt einen Helm. Zudem war die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrer ohne Helm unrealistisch niedrig. Andere Forschende legten in einem Artikel dar, warum die französische Studie die erhobenen Daten unangemessen interpretiere.
Dass gut sitzende Fahrradhelme effektiv vor Verletzungen des Kopfes schützen, ist hingegen wissenschaftlich unstrittig. Eine große Überblicks-Studie im Auftrag der Verkehrsministerien von Baden-Württemberg und Thüringen (2017) zeigte unter anderem, dass Helme 20 Prozent aller leichten und 80 Prozent aller schweren Kopfverletzungen verhindern können.