Karlsruhe (dpa)
Karlsruhe (dpa) - Jahrelang füllt die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) Brustimplantate mit billigem Industriesilikon. 2010 nimmt eine französische Behörde die Brustimplantate wegen hoher Reißanfälligkeit vom Markt - PIP meldet Konkurs an. Der Gründer von PIP wird 2013 zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Gericht in Marseille sieht es als erwiesen an, dass der Mann auch den TÜV bewusst täuschte. Der TÜV Rheinland hatte die Produktionsprozesse geprüft. Nicht nur in Frankreich gibt es Prozesse, auch in Deutschland - jetzt am Bundesgerichtshof. Einige Beispiele:
März 2013: Das Landgericht Frankenthal weist die Klage einer Frau auf Schmerzensgeld gegen den TÜV Rheinland aus Mangel an Beweisen ab.
Die Klägerin geht in die nächste Instanz. Im Januar 2014 urteilt das Oberlandesgericht Zweibrücken, dass der TÜV kein Schmerzensgeld an die Frau zahlen muss. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wird eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen.
März 2014: Auch das Landgericht Nürnberg-Fürth entscheidet, dass der TÜV Rheinland nicht für Behandlungskosten im Zusammenhang mit den Brustimplantaten aufkommen muss. Eine entsprechende Klage der AOK Bayern weist das Gericht ab. Die Krankenkasse hatte vom TÜV Schadenersatz in Höhe von 50 000 Euro verlangt.
November 2014: Am Landgericht Karlsruhe scheitert eine Frau mit ihrer Schadenersatzklage. Sowohl dem zuständigen Arzt als auch dem TÜV Rheinland sei keine Pflichtverletzung vorzuwerfen, heißt es. Die Klägerin kündigte an, das Oberlandesgericht anzurufen.