Berlin (dpa)
Gute, sinnvolle Karrierewege im Hochschulbereich, die Förderung des "wissenschaftlichen Mittelbaus", ohne die Universitäten allzu stark zusätzlich zu belasten - wie lässt sich vereinbaren?
Die Positionen im Gesetz, bei der Gewerkschaft und den Hochschulen:
WISSENSCHAFTSZEITVERTRAGSGESETZ:
Das am 18. April 2007 in Kraft getretene "WissZeitVG" über befristete Arbeitsverträge legt fest:
"Das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das nicht promoviert ist, kann bis zu sechs Jahre befristet beschäftigt werden. Nach Abschluss der Promotion ist eine Befristung bis zu einer Dauer von sechs Jahren, im Bereich der Medizin bis zu einer Dauer von neun Jahren zulässig." Danach geht das Gesetz auf Befristung studentischer Hilfskräfte, wissenschaftlicher Hilfskräfte sowie hauptberuflich tätiger Lehrender ("für besondere Aufgaben" oder Lecturer) ein.
Gerade der letzte Punkt sorgt immer wieder für Ärger.
GEWERKSCHAFT ERZIEHUNG UND WISSENSCHAFT:
Die GEW fordert in der Begründung ihres Gesetzvorschlags "endlich wirksame Maßnahmen gegen das Befristungsunwesen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen".
Der Vorstoß sieht vor, den personellen Geltungsbereich des Gesetzes einzugrenzen und etwa "Beschäftigte, die überwiegend Lehraufgaben wahrnehmen", davon auszunehmen. Außerdem solle eine Tarifsperre aufgehoben werden, die Uni-Beschäftigte bei Befristungsregelungen benachteilige. Und der Entwurf verlangt "Dauerstellen für Daueraufgaben" und Mindestlaufzeiten für Zeitverträge - langjährige GEW-Kernforderungen, unter anderem begründet mit einer Studie des Hochschul Informations Systems (HIS).
HOCHSCHULREKTORENKONFERENZ:
In einer Empfehlung vom 13. Mai 2014 wird auf verminderte Verbleibs- und Aufstiegschancen an den Hochschulen verwiesen. "Klare Informationen über die verschiedenen akademischen Karriereangebote" sollen den Blick nach außen öffnen. Den Hochschulen wird nahegelegt, "zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Konzepte zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Angebote für akademische Karrierewege zu erarbeiten, in denen Befristungsregeln und Möglichkeiten für Zusatzqualifikationen Berücksichtigung finden".
Die Konzepte will die HRK "bis Frühjahr 2015" sichten. Bund und Länder sollten durch eine höhere Grundfinanzierung an Verbesserungen für das promovierte wissenschaftliche Personal mitwirken.