Detmold (dpa)
Eine Pflegefachkraft in Nordrhein-Westfalen hat das Klinikum Lippe vor dem Arbeitsgericht Detmold in Zusammenhang mit ihrer Arbeitsbelastung verklagt. Der WDR berichtete, aus Sicht der Klägerin seien wiederholte Beschwerden über Arbeitsbelastung und Personalmangel von der Klinikleitung nicht ernst genommen worden, eine gerichtliche Entscheidung sei noch am Mittwoch möglich. Von dem womöglich bundesweit bedeutenden Fall erhoffe sich die Krankenschwester einen besseren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Beim Arbeitsgericht Detmold war zunächst auf Anfrage niemand erreichbar. Das Verfahren stand auf der Terminliste des Gerichts für Mittwoch.
Das beklagte Klinikum teilte auf Anfrage mit, man halte die Klage für unzulässig und unbegründet. Anfänglich seien „Überlastungsanzeigen der Klägerin thematisiert“ worden. „Das Klageziel der Klägerin hat sich im Laufe des Verfahrens immer wieder geändert, Anträge wurden zurückgenommen, für erledigt erklärt, dann aber auch wieder erweitert“, schilderte ein Sprecher. Es gehe nun nur noch um die Frage, ob eine 2023 erstellte Gefährdungsbeurteilung „entsprechend der Wünsche und Vorschläge der Klägerin aktualisiert werden muss beziehungsweise die Arbeitgeberin gerichtlich gezwungen werden kann, hierüber mit dem Betriebsrat zu verhandeln.“