Patientenschützer: Mehr Solidarität mit betagten Menschen

Suizid werde verklärt, meint Patientenschützer Eugen Brysch. Und zugleich fehle es an Unterstützung für alte, öfters auch depressive Menschen. Viele fühlten sich gerade zu Weihnachten allein.

Dortmund (dpa)

Feiern mit Familie und Freunden - nicht für alle Menschen sind die Festtage zum Jahresende mit einem fröhlich-turbulenten Zusammenkommen verbunden. „Besonders an den Weihnachtstagen fühlen sich viele Menschen allein“, sagt Patientenschützer Eugen Brysch. „Depressionen und Einsamkeit gehen oft eine unheilvolle Verbindung ein.“

Bei fast der Hälfte der Menschen über 60 Jahre sei 2024 eine Depression diagnostiziert worden, hinzu komme eine Dunkelziffer, schilderte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz in Dortmund. Nach Jahrzehnten des Rückgangs seien steigende Selbsttötungsraten zu beobachten.

Patientenschützer sieht Handlungsbedarf

Für betagte und einsame Menschen gebe es zu wenig Unterstützung, kritisierte Brysch. Es werde ungezügelt diskutiert, „ob wir uns Medizin und Pflege bis ins hohe Alter hierzulande noch leisten können“. Vor allem betagte und einsame Menschen fühlten sich davon unter Druck gesetzt. Zugleich werde Suizid gesellschaftlich zunehmend verklärt, bemängelt der Patientenschützer. Das könne fatale Folgen haben: „Entsolidarisierung und eine verquere Romantisierung des Suizids entfalten eine toxische Wirkung.“ 

Es brauche einen Rechtsanspruch für Betroffene auf Suizidprophylaxe in der gesetzlichen Krankenversicherung, verlangte Brysch. Dazu zählten konkret: kurzfristige Sprechstunden, Behandlungsplätze und aufsuchende Therapie. „Um die Autonomie der Sterbewilligen zu wahren, muss die Selbsttötung gegen Geld verboten werden. Denn wo Geld fließt, geht die Selbstbestimmung verloren.“ Hier sei der Bundestag gefordert. 

Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland?

Aktive Sterbehilfe - also eine Tötung auf Verlangen, etwa durch eine Spritze - ist strafbar. Erlaubt ist hingegen ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Gleiches gilt für indirekte Sterbehilfe. Davon wird gesprochen, wenn es um die Schmerzlinderung geht und Patienten infolge der Medikamente früher sterben. 

Beihilfe zur Selbsttötung ist ebenfalls straffrei. Sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient allerdings selbst einnimmt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 entschieden, dass das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht „als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ umfasst. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Das gelte für jeden, nicht nur für unheilbar Kranke.