Berlin (dpa)
Bei der medizinischen Versorgung werden nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz Pflegebedürftige in Heimen schlechter gestellt als die zu Hause. Stiftungsvorstand Eugen Brysch erläuterte der Deutschen Presse-Agentur, bei der medizinischen Behandlungspflege übernehme die Krankenversicherung die Kosten für Patienten zu Hause, während Heimbewohner nichts erhielten. Auch die Pflegeversicherung trage die Kosten nur im Rahmen der pauschalen Leistungsbeträge.
Die Bundesregierung diskriminiere mit dieser Regelung Pflegeheimbewohner. Ein rechtswissenschaftliches Gutachten habe auch ergeben, dass diese Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich höchst bedenklich sei, sagte Brysch. Er verlangte, dass der Bundestag das dritte Pflegestärkungsgesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) entsprechend nachjustiert. Der Gesetzentwurf zur dritten Stufe der Pflegereform wird an diesem Freitag sowohl im Bundestag (09.00 Uhr) als auch im Bundesrat (09.30 Uhr) in erster Lesung behandelt.
Brysch rechnete vor, dass die Ausgaben für medizinische Behandlungspflege zu Hause in den vergangenen zehn Jahren um 170 Prozent von 1,95 Milliarden Euro auf 5,25 Milliarden Euro angestiegen seien. Die pauschalierten Beträge in der Pflegeversicherung stiegen im gleichen Zeitraum nur um durchschnittlich acht Prozent.
Nach Gröhes Gesetzentwurf sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig besser beraten werden. So sollen Kommunen Pflegestützpunkte zur Beratung einrichten können. Abrechnungsbetrug soll nach dem Betrugsskandal um vor allem russischstämmige Pflegedienstbetreiber zudem ein Riegel vorgeschoben werden.