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PATIENTENSCHÜTZER FORDERN KLARERE REGELN FÜR PFLEGEDIENST-VERTRÄGE

Für viele ältere Menschen ist es eine große Hilfe, wenn regelmäßig ein Pflegedienst nach Hause kommt. Doch zu welchen Konditionen? Nicht nur für Preise und Fristen werden Rufe nach mehr Transparenz laut.

 

Berlin (dpa)

Für viele ältere Menschen ist es eine große Hilfe, wenn regelmäßig ein Pflegedienst nach Hause kommt. Doch zu welchen Konditionen? Nicht nur für Preise und Fristen werden Rufe nach mehr Transparenz laut.

Patientenschützer verlangen angesichts eines zunehmend angespannten Marktes klarere Regeln für Pflegedienst-Verträge. „Für pflegebedürftige Menschen wird es immer schwieriger, einen ambulanten Pflegedienst zu finden“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Viele der 13 300 Dienste könnten Anfragen wegen Personalmangels nicht beantworten. Leidtragende seien Bedürftige und ihre Angehörigen, die abgewiesen oder deren Verträge gekündigt würden.

Wer einen Dienst finde, werde dann oft in besonderem Maß abhängig und akzeptiere schnell alle Bedingungen, warnte Brysch. Nötig sei daher ein eigenständiges Bundesgesetz für die ambulante Pflege. Was für Pflegeheimverträge seit 2009 gelte, müsse auch für Pflegedienste kommen. „Es braucht klare Regeln, damit Pflegebedürftige nicht Opfer der Willkür eines angespannten Marktes werden.“ Bisher würden Verträge teils nur mündlich geschlossen und Leistungen nicht klar definiert. Preise würden spontan erhöht oder Kündigungen ohne Begründung kurzfristig ausgesprochen. „So darf es nicht weitergehen.“

Konkret fordern die Patientenschützer, dass Pflegedienstverträge zwingend schriftlich geschlossen werden müssten. Leistungen müssten standardisiert beschrieben werden, damit Angebote verschiedener Dienste vergleichbar sind. Für Kündigungen durch den Anbieter müsse eine Frist von mindestens sechs Wochen gelten, damit Pflegebedürftige die Chance hätten, noch eine Alternative zu finden. Preiserhöhungen müssten vier Wochen im Voraus angekündigt und begründet werden. Es dürfe nicht mehr sein, dass Entgelte rückwirkend angehoben werden.

Unter anderem aus Nordrhein-Westfalen sind Engpässe bei Pflegediensten bekannt geworden, die den meist älteren Menschen zu Hause beim Anziehen, Waschen, mit Medikamenten oder im Haushalt helfen. Sieben von zehn Einrichtungen seien täglich damit befasst, Kunden abzuweisen, hieß es vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA). Auch der Zusammenschluss von Verbänden wie AWO, Caritas oder Paritätischer Wohlfahrtsverband in NRW verzeichnete bei einer Stichprobenerhebung im April 2600 Absagen.

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag bereits vereinbart, Verbraucherrechte bei ambulanten Pflegeverträgen zu stärken. Brysch sagte, nun seien Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gefordert, die Pflegebedürftigen „auf Augenhöhe mit den ambulanten Pflegediensten zu bringen“.

Auch die Linke-Pflegeexpertin Pia Zimmermann bezeichnete eine gesetzliche Regelung für die ambulante Pflege als „dringend notwendig“. „Die Patientinnen und Patienten müssen ambulant genauso gut versorgt werden können wie im Krankenhaus. Dazu gehören gute Arbeitsbedingungen und tarifliche Bezahlung für die Pflegekräfte“, sagte Zimmermann laut Mitteilung. Die Wahlfreiheit der Patienten für ihre Versorgung müsse gewährleistet sein.

 

 

 

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