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PATIENTENSCHÜTZER: DARLEHEN FÜR PFLEGE SIND GESCHEITERT

Wird ein naher Angehöriger zum Pflegefall, tragen die Angehörigen oft die Hauptlast. Treten sie im Job kürzer, können sie ein Darlehen beantragen - doch nur wenige machen davon Gebrauch.

Berlin (dpa)

Wird ein naher Angehöriger zum Pflegefall, tragen die Angehörigen oft die Hauptlast. Treten sie im Job kürzer, können sie ein Darlehen beantragen - doch nur wenige machen davon Gebrauch.

Deutlich weniger pflegende Angehörige als erwartet nehmen während einer beruflichen Auszeit staatliche Darlehen in Anspruch. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte diese Form staatlicher Unterstützung deshalb als gescheitert. „Kein Mensch nimmt einen Kredit, um weniger arbeiten zu müssen und dafür Angehörige zu pflegen“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Er verlangte die Einführung eines Pflegezeitgelds ähnlich dem Elterngeld. Dies solle eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung sein. Die Linke forderte einen „Paradigmenwechsel in der Pflege“.

Hintergrund ist, dass nur wenig Menschen die Möglichkeit von zinslosen Darlehen nutzen, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder eine Auszeit nehmen, um zu Hause einen Angehörigen zu pflegen.

Eingeführt wurden diese Darlehen durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 2015. Seither haben lediglich 921 Personen davon Gebrauch gemacht, wie eine vom Bundestag veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage zeigt, über die die „Süddeutsche Zeitung“ bereits berichtet hatte.

Beschäftigte haben in Unternehmen ab 15 Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf eine bis zu sechsmonatige Freistellung, wenn sie einen Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung pflegen. Während dieser Pflegezeit kann ein solches Darlehen in Anspruch genommen werden. Dies haben seit der Einführung 520 Menschen genutzt. Ein solches Darlehen kann auch bei der Familienpflegezeit genutzt werden, bei der man die Arbeit für bis zu 24 Monate auf 15 Wochenstunden reduzieren kann. 401 Personen haben davon bisher Gebrauch gemacht.

Die Darlehen werden beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt und in monatlichen Raten ausgezahlt. Sie decken bis zur Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab.

Nach offizieller Schätzung haben 2017 rund 82 000 Personen eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme der Förderung der Beschäftigten durch das zinslose Darlehen sei dabei hinter den vom Gesetzgeber getroffenen Annahmen zurückgeblieben, räumt die Regierung in ihrer Antwort ein. Allein für 2018 war von mehr als 4200 Darlehen ausgegangen worden.

Brysch sagte: „Die Regelung geht an den Bedürfnissen der 360 000 berufstätigen pflegenden Angehörigen vorbei.“ Gerade einmal 200 Darlehen pro Jahr im Schnitt seien eine traurige Bilanz. Doch weder Familienministerin Franziska Giffey (SPD) noch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollten daran etwas ändern.

„Es braucht endlich eine echte Entlastung für pflegende Angehörige“, sagte Brysch. „Beruf und Pflege lassen sich nur dann vereinbaren, wenn es für pflegende Angehörige eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld gibt.“

Linke-Chef Bernd Riexinger meinte, Bryschs Vorschlag gehe in die richtige Richtung, führe aber nicht weit genug. Er forderte eine Pflegevollversicherung, die alle pflegebedingten Leistungen umfasse.

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