Berlin (dpa)
Für Krankenversicherte, die wegen finanzieller Notlagen ihre Kassenbeiträge nicht zahlen können, gelten von heute an erleichterte Regelungen. Auf Beitragsschulden bei gesetzlichen Krankenkassen wird der Säumniszuschlag von bisher fünf auf ein Prozent gesenkt. Wer nicht versichert ist und sich bis zum 31. Dezember bei einer Krankenkasse meldet, bekommt die Schulden erlassen. Privatversicherte sollen nach einem Mahnverfahren in einen neuen Notlagentarif wechseln können.
Manipulationen durch Mediziner bei Organtransplantationen soll zudem ein stärkerer Riegel vorgeschoben werden. Bei falschen Angaben, die Patienten auf Wartelisten bevorzugen, drohen künftig bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafen.