Berlin (dpa)
Das zentrale Register ist ein Kernelement einer Organspendereform, die der Bundestag 2020 beschlossen hatte. Darin soll man Erklärungen zu seiner Spendebereitschaft online speichern können. Generell sollen alle Bürgerinnen und Bürger mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden. Wer ab 16 Jahren einen Personalausweis oder Pass beantragt, soll auf dem Amt Informationsmaterial bekommen. Schon auf dem Amt soll man sich dann mit Ja oder Nein ins Register eintragen können - aber auch später etwa online von zu Hause.
Die Reform geht auf die Initiative einer Abgeordnetengruppe um die heutige Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und die damalige Linke-Chefin Katja Kipping zurück. Sie zielt darauf ab, mehr Menschen zu bewegen, konkret über eine Spende nach dem Tod zu entscheiden. Organspenden bleiben aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.