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MINDESTBESETZUNG MIT PFLEGERN FÜR WEITERE KRANKENHAUS-STATIONEN

Die Personalnot in der Pflege macht auch Kliniken zu schaffen. Doch um wie viele Patienten können sich Mitarbeiter überhaupt kümmern? Die Regierung will Untergrenzen ausweiten - unumstritten ist das nicht.

Berlin (dpa)

Die Personalnot in der Pflege macht auch Kliniken zu schaffen. Doch um wie viele Patienten können sich Mitarbeiter überhaupt kümmern? Die Regierung will Untergrenzen ausweiten - unumstritten ist das nicht.

Klinik-Patienten sollen künftig in weiteren wichtigen Abteilungen auf eine feste Mindestbesetzung mit Pflegekräften zählen können. Dafür sollen zum 1. Januar 2020 verpflichtende Untergrenzen auch für Herzchirurgie, Neurologie, neurologische Frührehabilitation und in Spezialstationen für Schlaganfall-Patienten („Stroke Unit“) kommen. Das sieht ein Verordnungsentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor. Er legt die Vorgaben erneut direkt fest, nachdem Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Kliniken gescheitert waren.

„Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar“, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Zahl der Pfleger habe zwar deutlich zugenommen, dies habe aber mit dem wachsenden Bedarf nicht Schritt halten können. Zuerst berichteten die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und das „Deutsche Ärzteblatt“ darüber.

Die Untergrenzen sollen für Bereiche der Krankenhäuser gelten, in denen Patienten besonders auf Pflege angewiesen sind. Bereits seit diesem Jahr gelten solche Vorgaben für Intensivstationen sowie Abteilungen für Kardiologie, Geriatrie und Unfallchirurgie.

Konkret soll die neue Verordnung zum Beispiel vorschreiben, dass in Intensivstationen in der Tagschicht eine Pflegekraft für höchstens 2,5 Patienten da sein darf, nachts für 3,5 Patienten. Ab 1. Januar 2021 soll sich tagsüber eine Pflegekraft um höchstens zwei Patienten kümmern, nachts um maximal drei. Dabei gilt in der Regel die Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr als Tagschicht.

In der Neurologie für die Behandlung von Nerven-Erkrankungen soll ab 1. Januar 2020 tagsüber eine Pflegekraft für höchstens zehn Patienten da sein, nachts für bis zu 20 Patienten. In der Herzchirurgie soll sich tagsüber eine Pflegekraft um bis zu sieben Patienten kümmern, nachts um 15 Patienten. Geregelt wird auch, dass überwiegend höher qualifizierte Fachkräfte präsent sein müssen. Der Anteil von Hilfskräften darf in Intensivstationen vorerst noch bis zu acht Prozent betragen - ab 2020 dürfen es nur noch Fachkräfte sein.

Die Vorgaben sind Teil von Bemühungen, auf die Personalnot in der Pflege zu reagieren. Daran wird aber auch Kritik laut - wenn nicht genügend Pflegekräfte rekrutiert werden können. Nach einer Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mussten 37 Prozent der Kliniken schon Betten auf Intensivstationen unbesetzt lassen, um die Grenzen einhalten zu können. Die DKG warnte vor Einschränkungen bei der Versorgung besonders bei der flächendeckenden Notfallversorgung.

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