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Menschen brauchen leistungsstarkes, erreichbares Krankenhaus

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte bei der ersten Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform im Mai: "Die Menschen müssen sich auf gut erreichbare, leistungsstarke Krankenhäuser verlassen können - und zwar überall in unserem Land. Im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung müssen Bund und Länder dies gemeinsam sicherstellen." Bis Ende des Jahres sollen Ergebnisse vorliegen. 

Berlin (dpa)

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte bei der ersten Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform im Mai: "Die Menschen müssen sich auf gut erreichbare, leistungsstarke Krankenhäuser verlassen können - und zwar überall in unserem Land. Im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung müssen Bund und Länder dies gemeinsam sicherstellen." Bis Ende des Jahres sollen Ergebnisse vorliegen. 

Zentrale Themen sind: 

KRANKENHAUSPLANUNG:
Für die Planung von Krankenhäusern sind die Länder zuständig, die damit die Entscheidungsgewalt über stationäre Kapazitäten haben. Ziel der Planung soll eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlich selbstständigen Krankenhäusern sein. Durch die Aufnahme in den Krankenhausplan sind diese sogenannten Plankrankenhäuser automatisch zur Krankenhausversorgung zugelassen. 

Da die Krankenhausplanung stark durch politische Erwägungen auf Landes- und kommunaler Ebene beeinflusst ist, kritisieren Krankenkassen seit längerem, dass vor allem öffentliche Träger und Politik an verkrusteten Klinikstrukturen festhielten. Hier hakten nun auch die niedergelassenen Kassenärzte ein, die darauf hinweisen, dass dabei endlich auch der Grundsatz "ambulant vor stationär" angemessen umgesetzt werden müsse. 

DUALE KRANKENHAUSFINANZIERUNG:
Länder und Gesetzliche Krankenkassen teilen sich die Krankenhausfinanzierung: Die Investitionskosten werden im Wege der öffentlichen Förderung durch die Bundesländer getragen, die Krankenkassen finanzieren die laufenden Betriebskosten im Rahmen der Krankenhausvergütung. 

Die Krankenkassen kritisieren hier seit Jahren, dass die Länder ihren Verpflichtungen zur Finanzierung von Investitionen nicht in ausreichendem Maße nachkommen. Durch "Quersubventionierung" würden so dringende Investitionen über einen Teil der Behandlungskosten und somit von Beitragszahlern aufgebracht. 

QUALITÄTSTRANSPARENZ:
Die Kassen wollen den Qualitätsbegriff neu fassen und dabei vor allem für die Patienten leicht nachvollziehbare Entscheidungskriterien für oder gegen ein Krankenhaus erarbeiten. Krankenhausträger und -verbände wehren sich jedoch dagegen, dass die Kassen festlegen, was Qualität ist.

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