Karlsruhe (dpa)
Gegen die Finanzierung des neuen Pflegevorsorgefonds haben 376 Familien Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Beschwerde sei am Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben worden, teilten der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken mit.
Beide Organisatoren unterstützen den Vorstoß. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte den Eingang.
Seit diesem Jahr gehen 0,1 Prozentpunkte der Beiträge zur Pflegeversicherung in einen Vorsorgefonds, derzeit etwa 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Ab 2035 kann mindestens 20 Jahre lang maximal ein Zwanzigstel des angesammelten Kapitals pro Jahr verwendet werden, um Beitragssteigerungen zu mildern.
Die Beschwerdeführer argumentieren, dass sie mit der Erziehung von Kindern bereits einen demografischen Beitrag leisten, der finanziell berücksichtigt werden müsste. Sie fordern eine Entlastung im Vergleich zu kinderlosen Beitragszahlern. „Dass unterhaltsverpflichtete Eltern in gleicher Weise in den Pflegevorsorgefonds einzahlen wie jeder andere auch, ist nicht hinnehmbar“, teilte der Präsident des Deutschen Familienverbands, Klaus Zeh, mit.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2001 über den Beitrag zur Pflegeversicherung entschieden. Seit 2005 zahlen kinderlose Versicherte deswegen einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz.