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LAUMANN: UMSTELLUNG AUF NEUE PFLEGEGUTACHTEN WEITGEHEND REIBUNGSLOS

Es ist wohl die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung vor rund 22 Jahren. Die Krankenkassen ziehen nach drei Monaten erste Bilanz.

Berlin (dpa)

Es ist wohl die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung vor rund 22 Jahren. Die Krankenkassen ziehen nach drei Monaten erste Bilanz.

Die zum Jahresbeginn angelaufene Umstellung auf ein neues Begutachtungssystem für Pflegebedürftige ist nach Einschätzung der Bundesregierung bisher weitgehend reibungslos verlaufen. Der Pflegebevollmächtigte Karl-Josef Laumann (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur, in vielen Gesprächen mit Verbänden, Einrichtungen vor Ort oder Pflegebedürftigen selbst habe er den Eindruck gewonnen, dass die Umsetzung im Großen und Ganzen ziemlich gut funktioniere.

Der für die Umsetzung zuständige Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtete in den ersten drei Monaten seit Umstellung des Pflegeversicherungssystems gut 456 000 Menschen. Rund die Hälfte der Gutachten wurde dabei noch nach dem alten System durchgeführt, da die Anträge auf Pflegebedürftigkeit noch vor dem Stichtag 1. Januar gestellt wurden, wie die dpa beim MDK erfuhr. Die Zahl der Begutachtungen stieg demnach im ersten Quartal 2017 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um knapp zehn Prozent (9,4 Prozent). Der MDK zieht am Freitag (10.30 Uhr) nach 100 Tagen eine Zwischenbilanz der Umstellung.

Hintergrund ist, dass die rund 2,8 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland seit dem 1. Januar in ein neues Begutachtungssystem übergeleitet werden. Die MDK-Mitarbeiter begutachten nun nach einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Der bemisst in erster Linie den Grad der Selbstständigkeit beziehungsweise der Unselbstständigkeit. Der Zeitaufwand für die Pflege spielt nicht mehr die ausschlaggebende Rolle. Zudem bekommen Menschen, deren Geisteskraft nachlässt wie Demenzkranke, einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Die drei Pflegestufen, die bis Ende vergangenen Jahres galten, wurden in fünf Pflegegrade übergeleitet.

Lauman unterstrich: „Ganz wichtig war und ist, dass alle Pflegebedürftigen, die zuvor schon Leistungen der Pflegeversicherung bezogen haben, einen Bestandsschutz bei den pflegerischen Leistungen erhalten haben.“ Er sagte aber auch, es bleibe bei einer so großen Reform natürlich nicht aus, „dass es in Einzelfällen Probleme gibt“. So sei ihm von einigen Bürgern berichtet worden, dass bei ihren Begutachtungen durch den MDK zu viel Zeit vergehe, bis das Ergebnis vorliege. Zwar habe der Gesetzgeber einige Verzögerungen eingeplant. „Einige MDKen müssen hier aber offenbar mehr Tempo machen und sich auch mehr anstrengen“, sagte Laumann.

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