Berlin (dpa)
Mit dem Gesetzentwurf zur Krankenhausstrukturreform setzt Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Eckpunkte um, auf die er sich Ende vergangenen Jahres mit den Ländern verständigt hatte.
Die Reform soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Länder sind grundsätzlich für die Krankenhausplanung und die Investitionskosten zuständig, die Krankenkassen für den Betrieb der Häuser. Zentrale Punkte der Reform:
- Generell soll es für außerordentlich gute Leistungen bei Operationen und Patientenversorgung Zuschläge, bei schlechten Leistungen Abschläge geben.
- Krankenhäuser, die durch anhaltend schlechte Qualität auffallen, sollen künftig nicht nur weniger Geld bekommen. Auf Dauer laufen sie sogar Gefahr, dass einzelne Abteilungen oder das ganze Haus geschlossen werden. Auf diesem Wege sollen Überkapazitäten bei den rund 2000 Krankenhäusern in Deutschland abgebaut werden, ohne die Versorgung in der Fläche zu beeinträchtigen.
- Diese Qualitätskriterien sollen dazu führen, dass sich Kliniken spezialisieren, also ausschließlich das tun, was sie am besten können. Auf diesem Wege soll die Patientensicherheit erhöht und auch die Zahl unnötiger Operationen eingedämmt werden.
- Um die Reform zu finanzieren, soll ein Strukturfonds mit einem Volumen von bis zu einer Milliarde Euro geschaffen werden. Dafür sollen 500 Millionen aus dem Gesundheitsfonds kommen, wenn die Länder im selben Umfang mitziehen.
- Da die Zahl der Pflegekräfte in den Kliniken in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgebaut wurde, werden 2016 bis 2018 bis zu 660 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um diese Personalquote wieder zu erhöhen.