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Kliniken warnen vor Leistungseinschränkungen

Inflation und Lohnerhöhungen treiben die Kosten. Vor einem Treffen mit Gesundheitsminister Lauterbach fordert die Krankenhausgesellschaft eine bessere Vergütung - sonst drohe „Wartelistenmedizin“.

Augsburg (dpa)

Angesichts steigender Kosten und wachsender Defizite warnen die Kliniken vor Einschränkungen in der Patientenversorgung. „Die finanzielle Lage der deutschen Kliniken ist so ernst wie noch nie“, sagte der Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, der „Augsburger Allgemeinen“ vor einer Veranstaltung zur Klinikreform am Montag in Berlin. „Jede zweite Klinik plant notgedrungen eine Verschärfung der Sparmaßnahmen, die mitunter versorgungsrelevante Bereiche betreffen.“

Der Chef des Krankenhausträgerverbands rief Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dazu auf, die Vergütungen der Krankenkassen an die gestiegene Inflation und Lohnerhöhungen anzupassen. „Seit den Jahren 2022 und 2023 laufen den Kliniken die Kosten davon“, erklärte Gaß. „Ohne einen Ausgleich für diese Inflationsfolgen sind immer mehr Häuser in ihrer Existenz bedroht.“ Die DKG erwartet im laufenden Jahr ein Defizit der Kliniken von insgesamt sechs Milliarden Euro.

Sollte die Vergütung der Krankenhäuser nicht verbessert werden, drohen nach Einschätzung von Gaß Einschränkungen in der Patientenversorgung. So könnten Wartelisten für planbare Operationen eingeführt werden. „Das deutsche Gesundheitssystem droht sein Markenzeichen zu verlieren, dass Patienten - egal ob gesetzlich oder privat versichert - einen schnellen Zugang zu Krankenhäusern mit einer guten Auswahl haben“, sagte der DKG-Chef. Die von der Ampel-Koalition geplante Krankenhausreform bringe keine echte Verbesserung. Gaß forderte die Länder auf, das Gesetz im Bundesrat zu blockieren und dann in einem Vermittlungsverfahren grundlegend zu verbessern.

Die vom rot-grün-gelben Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzespläne sollen finanziellen Druck für die Kliniken mindern und einheitliche Qualitätsregeln verankern. Dafür soll die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte „Leistungsgruppen“ sein, die Mindestvoraussetzungen festlegen. Zur Krankenhausreform, die vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht wurde, ist am 25. September eine Expertenanhörung im Parlament geplant.

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