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KEIN ONLINE-RABATT FÜR REZEPTPFLICHTIGE MEDIKAMENTE

Beim Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dürfen Internet-Apotheken künftig keine Rabatte mehr gewähren. Eine entsprechende Regelung hat der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen. Damit gilt stets der gleiche Preis - unabhängig davon, wo ein Medikament gekauft wurde. Damit sollen klassische Apotheken besser vor der ausländischen Online-Konkurrenz geschützt werden.

Berlin (dpa)

Beim Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dürfen Internet-Apotheken künftig keine Rabatte mehr gewähren. Eine entsprechende Regelung hat der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen. Damit gilt stets der gleiche Preis - unabhängig davon, wo ein Medikament gekauft wurde. Damit sollen klassische Apotheken besser vor der ausländischen Online-Konkurrenz geschützt werden.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte schriftlich, die Apotheken vor Ort seien eine wichtige Anlaufstelle für Patienten. „Sie erbringen unverzichtbare Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung.“

Deshalb sollen die Apotheken auch zusätzliche Dienstleistungen anbieten und dafür Geld verlangen können. So wird ihnen auf Botendienste für pflegebedürftige Patienten dauerhaft ein Zuschlag von 2,50 Euro gewährt. Ebenso können sie ihren Kunden spezielle Angebote unterbreiten wie etwa Präventionsprogramme oder die pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie. Dafür werden den Apotheken 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

 

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