Berlin (dpa)
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) berät am Donnerstag erneut mit den Ländern über eine Neuaufstellung der Krankenhäuser. Das Konzept einer Regierungskommission, das Grundlage eines Gesetzes sein soll, sieht dafür auch die Definition von Leistungsgruppen vor. Statt grober Beschreibungen für Fachbereiche wie „Innere Medizin“ sollen Kliniken exakter gefassten Gruppen wie etwa „Kardiologie“ zugeordnet und entsprechend vergütet werden. Dafür sollen dann auch Anforderungen bei der Ausstattung mit Personal und Apparaten gelten.
Dies kann etwa Behandlungen von Herzinfarkten, Schlaganfällen oder Krebs in zertifizierten Kliniken mit Spezialkenntnissen betreffen. Stoff-Ahnis sagte: „Unser Ziel muss sein, dass zukünftig nur dort behandelt wird, wo es auch die passende personelle und technische Ausstattung gibt.“ Zugleich müssten die Kliniken dann wirtschaftlich zukunftsfähig aufgestellt sein. Die Reform sei eine Chance, eine qualitätsgesicherte Versorgung für alle Patientinnen und Patienten zu gestalten - unabhängig davon, ob auf dem Land oder in der Stadt.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Lauterbach kommt zur dritten von vorerst sechs vereinbarten Sitzungen zusammen. Geplant sind auch Änderungen am Vergütungssystem über Pauschalen für Behandlungsfälle. Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen Kliniken mit einem Anteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten honoriert werden. Im Blick steht auch, das gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.