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Kaiserschnitt statt Abtreibung: Salvadorianische Frau gerettet

Mit einem Kaiserschnitt beenden Ärzte in El Salvador die Schwangerschaft einer schwer kranken Frau. Sie fürchteten um deren Leben. Eine Abtreibung hatte das Verfassungsgericht  untersagt.

San Salvador (dpa)

Mit einem Kaiserschnitt beenden Ärzte in El Salvador die Schwangerschaft einer schwer kranken Frau. Sie fürchteten um deren Leben. Eine Abtreibung hatte das Verfassungsgericht  untersagt.

Nach wochenlangem Ringen um eine Ausnahmegenehmigung für eine Abtreibung haben salvadorianische Ärzte bei einer schwer kranken Frau einen Kaiserschnitt vorgenommen und so wahrscheinlich das Leben der Patientin gerettet. Das Kind sei wenige Stunden nach der Operation gestorben, berichtete die Zeitung "La Prensa Grafica" unter Berufung auf Gesundheitsministerin María Isabel Rodríguez.

Die junge Frau, die in den Medien nur "Beatriz" genannt wird, leidet an einer schweren Nierenfehlfunktion und der Autoimmunkrankheit Lupus. Nach Ansicht ihrer Ärzte hätte sie sterben können, wäre die Schwangerschaft nicht abgebrochen worden.

Das Verfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche eine  Ausnahmegenehmigung für eine Abtreibung abgelehnt. Schwangerschaftsabbrüche sind in dem christlich geprägten mittelamerikanischen Land grundsätzlich verboten. Sie werden mit Freiheitsstrafen geahndet.

"Beatriz" sei in der 24 Schwangerschaftswoche gewesen, berichtete das Nachrichtenportal "Elsalvador.com". Das Kind habe 500 Gramm gewogen. Die Ärzte der Frau hatten bereits zuvor erklärt, dem Fötus fehlten große Teile des Gehirns, und er sei nicht lebensfähig.

"Beatriz hat den Eingriff nach Angaben der Ärzten gut überstanden", sagte die Feministin Morena Herrera, die sich zuvor für die Genehmigung einer Abtreibung eingesetzt hatte. Sie habe allerdings viel Blut verloren.

Der Kaiserschnitt stellte nach Einschätzung von Gesundheitsministerin Rodríguez keinen Verstoß gegen das Urteil des Verfassungsgerichts dar. Die Richter hatten erklärt, im Falle einer akuten Gefahr für das Leben der Patientin müssten die Ärzte das medizinisch Notwendige tun. "Wir haben im Einklang mit dem Urteil gehandelt", zitierte "La Prensa Grafica" die Ministerin.

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