Berlin (dpa)
Sind aufgrund einer übertragbaren Krankheit wie Covid nicht ausreichend Intensivbetten verfügbar, soll die Überlebenswahrscheinlichkeit eines Patienten als maßgebliches Kriterium gelten, ob er ein Bett bekommt oder nicht. Weitere Erkrankungen dürfen eingeschränkt bei der Beurteilung der Überlebenswahrscheinlichkeit berücksichtigt werden. Kriterien wie Alter, Behinderung und Grad der Gebrechlichkeit dagegen nicht. Zuteilungsentscheidungen müssen nach dem Gesetzentwurf mit dem Mehraugenprinzip getroffen werden.
Die Bundesregierung will damit auch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember umsetzen. Das Gericht hatte entschieden, dass der Staat bei ausgeprägter Schutzbedürftigkeit die Pflicht hat, Menschen vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung zu schützen. Bei einer Zuteilung knapper überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen müsse der Gesetzgeber entsprechende Schutzvorkehrungen treffen.
Lauterbach sagte: „Wer ein Intensivbett benötigt, muss es bekommen - auch in der Pandemie.“ Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung sollten gar nicht erst entstehen. Gleichzeitig werde klargestellt, „dass Menschen mit Behinderungen oder Hochaltrige auch in Zeiten knapper Kapazitäten nicht benachteiligt werden dürfen“.
Der Sozialverband Deutschland begrüßte den Beschluss. „Die Situation, dass Medizinerinnen und Mediziner im Krankenhaus aufgrund von knappen Ressourcen entscheiden müssen, wen sie prioritär behandeln und wen nicht, muss um jeden Preis verhindert werden“, sagte Verbandspräsident Adolf Bauer der Deutschen Presse-Agentur.