Hannover (dpa)
Erst eine Reise mit der Pharmaindustrie, dann ein Rezept mit deren Medikament. Noch müssen korrupte Ärzte dafür bislang keine Strafen fürchten. Dies soll sich nach Ansicht der Justizminister aber ändern.
Korrupte Ärzte müssen künftig Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe fürchten. Auch in minderschweren Fällen sollen nach einem aktuellen Gesetzesentwurf Strafen von bis zu drei Jahren ausgesprochen werden können. Die Justizminister wollen bei ihrer Konferenz in dieser Woche darüber diskutieren.
"Es geht uns darum, dass es erstmals bestrafungsfähig wird, wenn ein Arzt seinem Patienten ein Medikament verschreibt, weil ihm die Pharmafirma dafür etwas gutes in Aussicht gestellt oder gegeben hat", sagte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Niewisch-Lennartz ist mit der Forderung zur Regelung im Strafgesetzbuch nicht allein.
Bei der anstehenden Justizministerkonferenz an diesem Mittwoch und Donnerstag im saarländischen Perl-Nennig werde die Mehrheit der Länder eine entsprechende Verankerung in Paragraf 299a des Strafgesetzbuches (StGB) fordern, betonte Niewisch-Lennartz. Darunter seien auch schwarz-gelbe Landesregierungen. Auch Vertreter der Ärzteschaft, darunter Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, befürworteten den direkten Weg über das Strafrecht. "Die von der Bundesregierung geplante Verankerung im Sozialgesetzbuch reicht nicht aus", kritisierte die Grünen-Politikerin.
"Die von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gewünschte Lösung hätte zur Folge, dass sich nur Kassenärzte strafbar machen", betonte Niewisch-Lennartz. "Bei der Abrechnung von Privatpatienten wäre es dagegen nicht strafbar und dafür gibt es einfach keine Begründung." Ziel sei der Schutz der Patienten, des freien Wettbewerbs und des Vertrauens in die Integrität aller Mediziner.
"Es ist aber doch völlig egal, ob das wegen Bestechung verordnete Medikament die Krankenkasse oder der Patient bezahlt", sagte Niewisch-Lennartz. In beiden Fällen sei der Schutzzweck, der ja gegeben sein müsse, nicht vorhanden. "Es ist doch ganz einfach: Wenn ein Arzt sich davon leiten lässt, Medikamente wegen Geschenken zu verteilen, dann gehört das bestraft."
Der Bundesgerichtshof hatte 2012 festgestellt, dass Ärzte bislang nicht vom Staatsanwalt verfolgt werden können, wenn sie etwa Geld von Pharmafirmen für die Verordnung von Arzneimitteln annehmen.