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Hunderttausendfach negative Bescheide für Krankenversicherte

Krankenkassen werben oft in glänzenden Broschüren für ihre Leistungen. Viele Versicherte machen eine andere Erfahrung - Krankschreibungen etwa werden oft nicht anerkannt.

Berlin (dpa)

Krankenkassen werben oft in glänzenden Broschüren für ihre Leistungen. Viele Versicherte machen eine andere Erfahrung - Krankschreibungen etwa werden oft nicht anerkannt.

Krankenversicherte in Deutschland bekommen in hunderttausenden Fällen negative Bescheide zu Leistungen wie Krankengeld, Reha oder Hilfsmitteln. Das geht aus Daten des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin vorliegen.

So gab es im vergangenen Jahr in rund 1,5 Millionen Fällen von den einzelnen Kassen initiierte MDK-Gutachten zu ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit, wie der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbands mitteilte. In 16 Prozent der Fälle urteilte der MDK, dass die Arbeitnehmer wieder arbeiten könnten. Bei fast 700 000 Prüfungen zu Reha-Leistungen kamen die MDK-Ärzte in 39 Prozent der Fälle zu dem Ergebnis: medizinische Voraussetzungen nicht erfüllt.

Für Hilfsmittel wie zum Beispiel Hörgeräte wurden fast 500 000 Gutachten geschrieben - negative Urteile gab es bei 37 Prozent.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, sagte der dpa, Patienten sollten sich "auf keinen Fall damit zufriedengeben, wenn der MDK ein Hörgerät über den Festbetrag ablehnt oder eine Reha-Leistung". Problematisch sei, dass Entscheidungen zur Arbeitsunfähigkeit oft nach Aktenlage getroffen würden. "Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen ist das fatal." Man könne Widerspruch einlegen, der behandelnde Arzt könne ein zweites Gutachten einfordern.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hatte bereits mit ihrem Jahresbericht im Sommer auf die Vielzahl solcher Fälle hingewiesen. Laut UPD, Verbraucherzentrale und VdK haben viele Berater den Eindruck, dass es im Gegensatz zu früher vermehrt Fälle gibt, in denen Kassen den Versicherten Krankengeld oder andere Leistungen nicht gewähren wollten. Die Kassen können den MDK zu Gutachten beauftragen. Zahlen darüber, bei wie vielen Menschen die Versicherung dann etwa eine Krankschreibung aufhebt, gibt es laut GKV-Spitzenverband nicht.

Die UPD-Beraterin Judith Storf sagte der dpa über solche Fälle bei psychischen Erkrankungen: "Der Leidensdruck dieser Betroffenen ist relativ hoch." Oft komme es vor, dass Krankenkassen Betroffene zuhause anriefen, um sie wieder zum Arbeiten zu bewegen. Dörte Elß, Beraterin der Verbraucherzentrale Berlin, sagte der dpa: "Was nicht geht, ist das ständige Anrufen." Versicherte könnten sich aber Anrufe von Sachbearbeitern einer Krankenkasse verbitten und schriftliche Mitteilungen verlangen. Elß meinte, es könne aber auch etwas Gutes haben, wenn sich eine Kasse um eine zügige Genesung kümmere.

Der Geschäftsführer des Medizinischen Diensts des GKV-Spitzenverbands, Peter Pick, wies darauf hin, dass die begutachteten Fälle seit 2010 bei Arbeitsunfähigkeit, Reha und Hilfsmitteln leicht gesunken seien. Die Gutachten würden sorgfältig erstellt, sagte er der dpa. Menschen, die psychische Leiden hätten, wieder in die Arbeitswelt zu integrieren, habe oft auch einen guten Effekt. Bei Leistungen wie Hilfsmitteln sei es oft so, dass es statt des ursprünglich vorgesehenen Produkts ein anderes oder etwa eine Physiotherapie gebe.

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