Bonn (dpa)
Nach einer Abmahnung durch das Bundeskartellamt werden führende deutsche Anbieter von Hilfsmitteln im Bereich Reha und Pflege ihre Preise gegenüber den Krankenkassen nicht mehr abstimmen. „Die wettbewerbswidrige Koordinierung von Preisen bei der Hilfsmittelversorgung durch die Arbeitsgemeinschaft von Hilfsmittelverbänden (ARGE) ist beendet“, teilte das Kartellamt am Montag in Bonn mit.
Die ARGE habe den Zweck gehabt, den Preiswettbewerb gegenüber Krankenkassen quasi auszuschalten, erklärte Behördenpräsident Andreas Mundt. „Diese Praxis haben wir mit unserem Verfahren rasch beendet.“ Die Beteiligten hätten die ARGE mittlerweile aufgelöst. Die betroffenen Verträge seien gekündigt oder aufgehoben worden. Zu der ARGE gehörten unter anderem der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), Verbundgruppen wie rehaVital und Ketten wie Sanitätshaus Aktuell.
Verhandlungen durch Arbeitsgemeinschaften oder Verbände seien auf Anbieter- und Nachfragerseite für eine effiziente Versorgung erforderlich und gesetzlich vorgesehen, sagte Mundt weiter. „Wenn aber der Preiswettbewerb, hier sogar auf oberster Verbandsebene, über ein koordiniertes Vorgehen de facto ausgeschaltet wird, ist eine rote Linie überschritten.“
Die ARGE habe bundesweit etwa 80 Prozent der Standorte für reha-technische Hilfsmittel repräsentiert. Damit sei sie Quasi-Monopolistin in den Verhandlungen gegenüber den Krankenkassen gewesen. Die Beteiligten an der ARGE hatten laut Kartellamt gemeinsam Preisaufschläge von den Krankenkassen gefordert und dies mit Auswirkungen der Corona-Pandemie wie gestiegenen Fracht-, Liefer- und Rohstoffkosten begründet. Die Aufschläge für praktisch sämtliche angebotenen Produkte und Leistungen gefordert worden, ohne die echten Kostensteigerungen zu kalkulieren.
Das Amt hatte das Kartellverwaltungsverfahren im März 2022 eingeleitet und im Januar 2023 eine Abmahnung an die ARGE-Mitglieder verschickt.
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik betonte in einer Stellungnahme, dass er als Spitzenverband auch weiterhin für die von ihm vertretenen Betriebe Verträge mit den Kostenträgern verhandeln und abschließen dürfe. So könne sich der Verband weiterhin für die eine wohnortnahe Hilfsmittelversorgung durch seine Mitgliedsunternehmen einsetzen.