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HEIL- UND HILFSMITTEL: DUMPINGVORWURF GEGEN KRANKENKASSEN

Mehrere Krankenkassen stehen im Verdacht, bei der Versorgung ihrer Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln zu sehr auf den Preis und zu wenig auf die Qualität zu schauen. Nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montag) ermittelt die Aufsicht gegen mehrere große Ersatzkassen. „Gegenstand der aufsichtsrechtlichen Prüfung sind Verträge zur Versorgung mit Beatmungs-, Atemtherapiegeräten und zur Stomaversorgung“, sagte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Frank Plate, dem Blatt.

Frankfurt/Main (dpa)

Mehrere Krankenkassen stehen im Verdacht, bei der Versorgung ihrer Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln zu sehr auf den Preis und zu wenig auf die Qualität zu schauen. Nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montag) ermittelt die Aufsicht gegen mehrere große Ersatzkassen. „Gegenstand der aufsichtsrechtlichen Prüfung sind Verträge zur Versorgung mit Beatmungs-, Atemtherapiegeräten und zur Stomaversorgung“, sagte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Frank Plate, dem Blatt.

Der Bundestag hatte erst im Februar 2017 das Heil- und Hilfsmittelrecht reformiert, nachdem es Vorwürfe gegeben hatte, die Kassen würden beim Einkauf von Erwachsenenwindeln Preisdumping betreiben und ihre Patienten mit minderwertigen Produkten versorgen. Krankenkassen schreiben Hilfsmittel in großem Stil aus, um die Aufträge können sich der Sanitätsfachhandel oder Hersteller bewerben. Die Kassen versprechen sich davon erhebliche Einsparungen.

Plate hält die Ausschreibungen der Barmer Ersatzkasse für Beatmungsgeräte von Patienten mit nächtlichen Atemstörungen (Schlafapnoe) für „nicht zweckmäßig“. Dasselbe gilt aus seiner Sicht für die Ausschreibungen der DAK für Inkontinenzprodukte.

Auch der CDU-Gesundheitspolitiker Roy Kühne zweifelt die Rechtmäßigkeit der Ausschreibungen dem Bericht zufolge an und hat das Bundesversicherungsamt eingeschaltet. Kühne kritisiert demnach die Festlegung, wonach der Preis das entscheidende Kriterium beim Zuschlag sein soll. Im Gesetz sei festgelegt, dass der Preis nur zu 50 Prozent in die Vergabe einfließen dürfe.

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