Berlin (dpa)
Nach dem Masern-Ausbruch in Deutschland hat Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) noch während der Beratungen sein Präventionsgesetz beim Impfschutz nachgebessert. Eine völlig unnötige Krankheit, sagt er. Und gibt den Impfverweigerern indirekt eine Teilschuld. Kernpunkte des Gesetzes zur Gesundheitsvorsorge und Prävention:
- Krankenkassen sollen vom kommenden Jahr an 7 Euro statt bislang 3,09 Euro pro Versichertem und Jahr für Gesundheitsförderung ausgeben. Bis zum 18. Lebensjahr sollen Jugendliche zudem eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung erhalten.
- Das Rehabilitationsangebot für Pflegebedürftige soll ausgeweitet werden. "Reha vor Pflege" ist hier das Motto.
- Der Impfschutz soll generell verbessert werden. Gleichwohl soll Impfen freiwillig bleiben.
- Eltern, deren Kinder in eine Kita aufgenommen werden, sollen eine ärztliche Beratung zu den empfohlenen Impfungen erhalten. Der Nachweis über die Beratung ist bei der Anmeldung vorzulegen. Damit soll erreicht werden, dass mehr Kindergartenkinder und Kinder unter drei Jahren über einen vollständigen Impfschutz verfügen.
- Alle Ärzte, auch Betriebsärzte, sollen Patienten impfen und dies mit der Krankenkasse abrechnen können. Kein Patient darf abgewiesen werden, wenn er eine Schutzimpfung braucht.
- Bei jeder Gesundheitsuntersuchung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen soll es eine Impfberatung geben und nötigenfalls eine Impfung.
- Die Gesundheitsämter sollen ungeimpfte Kinder und Erwachsene beim Auftreten von Masern vom Besuch einer Kita, Schule oder eines Horts vorübergehend ausschließen können.
- Impfen soll von Krankenkassen in ihren Satzungen als Bonus-Leistung vorgesehen werden.
- Medizinische Einrichtungen dürfen Einstellungen davon abhängig machen, ob der erforderliche Impf- und Immunschutz besteht.