Berlin (dpa)
Die Erstattung der Kosten der Kommunen für die Unterbringung von Asylbewerbern wird in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt.
Ein Überblick des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (Stand 1.1.2015):
- Die meisten Bundesländer zahlen eine Jahrespauschale pro Asylbewerber: Brandenburg (9128 Euro + Investitionspauschale von 2300 Euro pro Unterbringungsplatz), Hessen (6251 bis 7554 Euro + Übernahme von Gesundheitskosten in den ersten zwei Jahren, wenn diese mehr als 10 226 Euro betragen), Niedersachsen (6195 Euro), Rheinland-Pfalz (6014 Euro + 85 Prozent der Gesundheitskosten von stationären Aufenthalten, die über 7600 Euro kosten), Sachsen (7600 Euro + Gesundheitskosten von über 7669,38 Euro) und Thüringen (6684 Euro + 7500 Euro Investitionspauschale + Gesundheitskosten, die über 1000 Euro liegen).
- Eine volle Kostenübernahme nach Abrechnung der Kosten gibt es in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland. Auch in Schleswig-Holstein findet eine sogenannte Spitzabrechnung statt, allerdings nur für 70 Prozent der Aufwendungen.
- Einen Sonderweg hat Baden-Württemberg gewählt. Hier erhalten die Kommunen eine Einmalzahlung von 13 260 Euro für jeden aufgenommenen Flüchtling.
- In Berlin, Bremen und Hamburg ist jeweils das Land der Kostenträger.
- In Nordrhein-Westfalen gibt es für die Versorgung und Betreuung für alle Kommunen jährlich rund 184 Millionen Euro.
- In Sachsen-Anhalt gibt es aufgrund von Vorfinanzierungseffekten und pauschalen Kürzungen nur eine anteilige Kostenübernahme im Rahmen des Finanzausgleichs.