Berlin (dpa)
Prinzipiell solle jede und jeder Versicherte in Deutschland die ePA erhalten, twitterte Gesundheitsminister Karl Lauterbach. „Nur wenn wir #Digitalisierung nutzen, können wir Medizin besser & effizienter machen.“
Die ePA soll beispielsweise Röntgenbilder auf CD, Papierakten und Faxe überflüssig machen. Mediziner, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Hebammen sollen sich mit der digitalen Akte mit wenigen Klicks ein Bild vom Gesundheitszustand ihrer Patienten machen oder eine Krankengeschichte lückenlos einsehen können. Gleichzeitig sollen medizinische Daten in anonymer Form für die Forschung verfügbar gemacht werden. Die ePA wurde als freiwilliges Angebot für die 73 Millionen gesetzlich Versicherten am 1. Januar 2021 in einer Testphase gestartet. Mit dem Gesellschafterbeschluss folgt die Gematik einer politischen Vorgabe der Ampelkoalition.
Bislang gilt das „Opt-in“-Verfahren: Das heißt, Patientinnen und Patienten müssen sich selbst darum kümmern, eine ePA zu erhalten. Beim von der Bundesregierung und der Gematik favorisierten „Opt-out“-Verfahren erhält man nur dann keine digitale Patientenakte, wenn man der Einrichtung einer ePA widerspricht.
Bei dem nun ins Auge gefassten Verfahren soll es vier Entscheidungsstufen gehen. In der ersten Stufe geht es um die Einrichtung der ePA an sich. In den weiteren Stufen gehe es um den Zugriff auf die ePA, ihre Befüllung und die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken.
Das neue Verfahren, das nun von der Gematik geprüft wird, soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Lauterbach, der letztlich für die inhaltliche Ausrichtung der Gematik verantwortlich ist, riskiert damit einen Konflikt mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Dieser hat sich kritisch zum Opt-out-Verfahren geäußert.