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DIE WÜRDE DES MENSCHEN WIRD IN DER PFLEGE TÄGLICH ANGETASTET

Im Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Doch das Leben spricht oft eine andere Sprache. Es gibt wohl in keinem Bereich so viele Verstöße gegen Artikel 1 wie in der Pflege, sagen Patientenschützer.

Berlin (dpa)

Im Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Doch das Leben spricht oft eine andere Sprache. Es gibt wohl in keinem Bereich so viele Verstöße gegen Artikel 1 wie in der Pflege, sagen Patientenschützer.

Die Würde des Menschen in deutschen Krankenhäusern und Altenheimen werde „tagtäglich ... tausendfach verletzt“. Alexander Jorde, der gerade eine Ausbildung zum Krankenpfleger macht, legte am Montagabend in der ARD- „Wahlarena“ mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Finger in die Wunde. „Es gibt Menschen, die liegen stundenlang in ihren Ausscheidungen.“ Dieser Zustand sei nicht haltbar. Tut der Staat genug gegen den Pflegenotstand?

Gibt es einen besonderen Schutz für Pflegebedürftige?

Ja, Pflegebedürftige genießen einen besonderen Schutz. Da sich Patienten oft nicht wehren können, gilt in der Pflege ein „erweiterter Gewaltbegriff“. Es geht hier nicht nur um aktive oder gar kriminelle Gewalt, sondern es geht auch um Gewalt durch Vernachlässigung, durch seelische Verletzungen oder durch Eingriffe in die Intimsphäre bis hin zu sexuellen Übergriffen.

Wo sind die Probleme in der Pflege?

Im Krankenhaus wurde über Jahre bei der sogenannten Pflege am Bett gespart, im Gegenzug wurde die Zahl der Ärzte erhöht, wie unter anderem Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz immer wieder beklagt. Bei der wenig lukrativen Pflege am Bett werden die Patienten bei einfachen Angelegenheiten wie Körperpflege oder Toilettengang unterstützt.

Allerdings können durch die Vernachlässigung der Pflege am Bett viele Folgekrankheiten entstehen, vor allem das Wundliegen (Dekubitus). Das treibt dann wiederum die Behandlungskosten in die Höhe.

Personalmangel und hoher Zeitdruck ist auch ein wesentlicher Grund für mangelnde Hygiene, etwa bei der Händedesinfektion. Dies kann zu Krankenhausinfektionen und damit letztlich zu den gefürchteten Keimresistenzen führen, gegen die kaum ein Antibiotikum mehr hilft.

Zu wenig Personal und zu wenig Zeit führt zu Vernachlässigung in den Pflegeheimen. Gerade ältere Menschen brauchen aber mehr Aufmerksamkeit - etwa beim Essen anreichen, beim Anziehen oder beim Gehen. Und die Situation dürfte sich verschärfen. Derzeit sind 2,8 Millionen Menschen auf ambulante und stationäre Pflege angewiesen. Bis 2030 könnte sich die Zahl um knapp eine weitere Million auf rund 3,6 Millionen Menschen erhöhen.

Kommt der Staat seinem Schutzauftrag nach Artikel 1 nach?

Er versucht es zumindest. Kanzlerin Merkel verwies auf die drei Pflegereformen von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in dieser Legislaturperiode. Durch die Gleichbehandlung von Demenz mit körperlichen Behinderungen und eine genauere Einstufung der Pflegebedürftigkeit schaffen diese Reformen Verbesserungen für mehr betroffene Menschen. Zudem wurden die Pflegebeiträge von 2,05 auf 2,55 Prozent vom Bruttogehalt angehoben. Doch die Pflegeversicherung ist nur eine Teilkaskoversicherung. Sie zahlt nicht alles.

Zudem stellt der Bund über das Krankenhausstrukturgesetz für die Pflege am Bett in den nächsten Jahren zusätzliche Milliarden zur Verfügung. Gröhe verpflichtete auch die Krankenhäuser, einen Mindestpersonalschlüssel für die Pflege festzulegen. Doch das Geld nützt nichts, wenn das Pflegepersonal fehlt. Das „alternde Deutschland“ braucht in den nächsten 10 bis 20 Jahren pro Jahr zusätzlich etwa 20 000 Pflegekräfte.

Was tut der Staat gegen den Pflegenotstand?

Die Bundesregierung hat durch eine Reform der Pflegeausbildung versucht, die Pflegeberufe attraktiver zu machen. Die Vereinheitlichung der Ausbildung in den ersten beiden Jahren soll vor allem für bessere Einkommen in der Altenpflege sorgen. Die Wirkung muss sich aber in den kommenden Jahren erst noch zeigen.

Gröhe beklagte jetzt in der „Rheinischen Post“ (Dienstag) große Lohnunterschiede und zu niedrige Löhne in der Altenpflege. Es sei auffällig, dass in Baden-Württemberg und Bayern eine Altenpflegekraft im Schnitt 2900 Euro im Monat verdiene, während sie in Sachsen-Anhalt nicht einmal auf 2000 Euro komme. „Wir werden den Dienst am Menschen besser vergüten müssen: Altenpfleger müssen mehr verdienen."

Zudem gibt es Programme der Bundesregierung, Pflegekräfte aus Europa, aber auch aus Übersee wie den Philippinen anzuwerben. Die Erfolge der schon seit einigen Jahren laufenden Programme sind aber eher gering. Es hapert oft an der Sprache - und am Heimweh.

Reicht das?

Ganz offensichtlich nicht. Dass es besser geht, zeigt ein internationaler Vergleich von 2012 („aerzteblatt.de“): Demnach kommen in den USA durchschnittlich 5,3 Patienten auf eine Pflegefachkraft, in den Niederlanden sind es sieben Patienten, in Schweden 7,7, in der Schweiz 7,9 und in Deutschland sind es 13 Patienten pro Pflegefachkraft.

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