Berlin (dpa)
Gesundheitsminister Gröhe will das Leistungssystem der Pflegeversicherung ummodeln. Es soll genauer und damit gerechter werden - für Pflegebedürftige und Pflegende.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine jährliche Anpassung aller Pflegeleistungen gefordert. Die im Entwurf zum zweiten Pflegestärkungsgesetz angepeilte Prüfung einzelner Leistungsbereiche erst im Jahr 2020 sei aus Sicht des DGB unverständlich, erklärte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin. Zu diesen Bereichen gehöre unter anderem die Tag- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) oder die sogenannte Verhinderungspflege in Fällen wo pflegende Angehörige etwa im Urlaub abwesend sind.
Der DGB wies in diesem Zusammenhang auf die „großen Realwertverluste der Versicherungsleistungen“ hin, die letztlich zu steigenden Eigenanteilen der Versicherten in der stationären Pflege führten.
„Pflege muss bezahlbar bleiben, und darf nicht zum Armutsrisiko werden.“ Der Kaufkraftverlust für die Versicherungsleistungen müsse voll ausgeglichen werden.
Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) soll an diesem Mittwoch (09.30 Uhr) vom Kabinett auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Das Gesetz soll das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende ausbauen. Zentraler Punkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Zugleich sollen die bisherigen drei Pflegestufen auf künftig fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet werden, um dem Pflegebedarf jedes Einzelnen besser Rechnung zu tragen.
Mit der Umstellung soll keiner der heute rund 2,7 Millionen Leistungsbezieher aus der sozialen und der privaten Pflegeversicherung schlechter gestellt werden. Grundsätzlich würden Leistungsansprüche nur nach oben angepasst. Durch das neue System würden in den nächsten Jahren schätzungsweise rund 500 000 Menschen mehr unterstützt.
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) nannte die zweite Stufe der Pflegereform einen „Meilenstein für eine bessere Versorgung von Demenzkranken“. Zugleich mahnte die Ministerin Korrekturen am Pflege-TÜV an. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssten ein realistischeres Bild von der Qualität einer Einrichtung bekommen.
„Erhebliche Pflegemängel“ sollten „ein K.o.-Kriterium sein, das nicht bei der Berechnung der Gesamtnote durch positive Bewertung anderer Faktoren ausgeglichen werden kann“.
Bereits Anfang des Jahres trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung von 2,05 Prozent auf dann 2,55 von 2017 an verbunden. Beide Erhöhungen bringen zusammen fünf Milliarden Euro.