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DGB: Arbeitgeber dürfen Rente mit 63 nicht missbrauchen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht die Unternehmen in der Pflicht, eine mögliche neue Frühverrentungswelle im Zusammenhang mit der abschlagfreien Rente ab 63 zu verhindern.

Berlin (dpa)

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht die Unternehmen in der Pflicht, eine mögliche neue Frühverrentungswelle im Zusammenhang mit der abschlagfreien Rente ab 63 zu verhindern.

"Diese Reform darf von den Arbeitgebern nicht missbraucht werden, um Beschäftigte schon mit 61 Jahren auf die Straße zu setzen und die Arbeitslosenzahlen in die Höhe zu treiben", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der Nachrichtenagentur dpa in Berlin.

Unionspolitiker und Vertreter der Wirtschaft hatten mit Blick auf die geplante abschlagfreie Rente ab 63 vor einer Frühverrentungswelle gewarnt: Beschäftigte könnten mit der neuen Regelung mit 61 Jahren in Arbeitslosigkeit gehen und zwei Jahre später bereits in Rente.

"Die Arbeitgeber haben es selbst in der Hand und sollten endlich ihre Hausaufgaben machen, damit die Beschäftigten die Chance bekommen, länger gesund in Arbeit bleiben zu können", sagte Buntenbach dazu. In den Unternehmen werde immer noch "viel zu wenig für altersgerechte Arbeitsplätze getan".

Buntenbach forderte, Entlassungen von älteren Beschäftigten unattraktiv zu machen: Durch Wiedereinführung der 2006 abgeschafften Regelung, die Unternehmen verpflichtete, in diesen Fällen die Kosten der Arbeitslosigkeit - also Arbeitslosengeld sowie die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung - in voller Höhe zu tragen. 

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