Berlin (dpa)
Das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen gilt für alle Berufssparten. Doch es nimmt vor allem Ärzte und Pharmaindustrie ins Visier. Anlass für die Gesetzesinitiative war 2012 der Hinweis des Bundesgerichtshofs auf eine Gesetzeslücke. Der BGH kritisierte damals, dass niedergelassene Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit bestraft werden können.
Korrupten Ärzten drohen nach dem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) künftig bis zu drei Jahre Haft. Besonders schwere Fälle von Bestechung oder Bestechlichkeit werden sogar mit fünf Jahren Gefängnis geahndet. Die Strafe kann nicht nur die treffen, die bestochen wurden, sondern auch die, die bestochen haben - Pharmaindustrie und Medizinproduktehersteller in erster Linie.
Die Annahme von Vorteilen soll laut Justizministerium künftig dann bestraft werden, wenn sie Gegenleistung für eine Bevorzugung ist.
Beispiele sind Zahlungen von Pharmaunternehmen an Ärzte für die bevorzugte Verordnung von Medikamenten oder „Kopfgelder“ für die Zuweisung von Patienten an ein bestimmtes Krankenhaus.
Das Ministerium stellt ausdrücklich klar, dass Vorteile, die im Rahmen zulässiger beruflicher Kooperationen gewährt werden, auch künftig nicht strafbar sind. Etwa wenn ein niedergelassener Arzt mit einem Krankenhaus vertraglich geregelt hat, dass er dort ambulant operieren kann.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verweist auf Schätzungen, wonach allein der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Gesamtausgaben von rund 200 Milliarden Euro durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen Mehrkosten bis zu 18 Milliarden Euro entstehen. Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass das Gesetz insgesamt greift.