Wiesbaden (dpa
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, unter bestimmten Bedingungen aber nicht strafbar.
Dem Paragrafen 218a des Strafgesetzbuches zufolge darf eine Frau innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreiben lassen, wenn sie dem Arzt einen Beratungsschein vorlegt. Die Beratung muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Konfliktberatungsstelle erfolgt sein. Sie soll die Frau ermutigen, die Schwangerschaft fortzusetzen, und dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen.
Eine Abtreibung bleibt auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn für die Schwangere Lebensgefahr besteht oder eine schwerwiegende körperliche oder seelische Beeinträchtigung droht. Ein Abbruch ist zudem bei einer Schwangerschaft infolge einer Sexualstraftat, etwa einer Vergewaltigung, möglich - aber dann nur innerhalb der ersten drei Monate.