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DAK-Umfrage: Knappe Mehrheit für eine Anti-Stress-Verordnung

Gewerkschafter fordern seit längerem eine Anti-Stress-Verordnung im Arbeitsschutzgesetz. Jetzt zeigt eine Umfrage: Eine knappe Mehrheit ist für eine gesetzliche Lösung gegen Arbeitsstress.

Hamburg (dpa)

Gewerkschafter fordern seit längerem eine Anti-Stress-Verordnung im Arbeitsschutzgesetz. Jetzt zeigt eine Umfrage: Eine knappe Mehrheit ist für eine gesetzliche Lösung gegen Arbeitsstress.

Hamburg (dpa) - Keine Mailflut im Urlaub, nie wieder Anrufe vom Chef nach Feierabend: Eine knappe Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich von der Politik eine klare Anti-Stress-Verordnung, wie sie zurzeit von Regierung und Gewerkschaften diskutiert wird. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage, die die Krankenkasse DAK in Auftrag gegeben hat. 52 Prozent der befragten Deutschen sprechen sich für eine rechtlich verbindliche Lösung gegen Arbeitsstress aus. Vier von zehn Deutschen lehnen jedoch eine derartige Regelung ab.

Mit der diskutierten Verordnung sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, Schutzmaßnahmen gegen körperliche und psychische Erkrankungen zu treffen. "Wichtig ist ein Appell an die Arbeitgeber, die vorhandenen Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung schon jetzt stärker zu nutzen", sagte Frank Meiners, Diplom-Psychologe bei der DAK. "Die Stressbelastung im Job ist für viele Menschen offensichtlich ein wichtiges Thema."

Von den Befürwortern könnten sich 78 Prozent aus Angst um ihren Job nur eingeschränkt gegen zu viel Stress und Arbeitspensum wehren. Von den Gegnern einer gesetzlichen Lösung will der Großteil (81 Prozent) jedoch laut Umfrage die Stressbewältigung an seinem Arbeitsplatz nicht in die Hände der Politik geben, sondern lieber selbst regeln.

Zustimmung findet die geplante Verordnung besonders unter Arbeitern (81 Prozent), skeptischer sind hingegen Angestellte (41 Prozent). Ebenso finden sich in Ostdeutschland mehr Anhänger (59 Prozent) als im Westen. In Baden-Württemberg ist die Ablehnung am größten (44 Prozent).

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