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Maskenregeln in Praxen und Kliniken kann es weiter geben

Die letzten Maskenpflichten im Kampf gegen Corona laufen am Freitag auch in Gesundheitseinrichtungen aus. Doch Schutzbestimmungen an der Eingangstür für Patientinnen und Patienten sind nach wie vor möglich.

Berlin (dpa)

In Praxen und Kliniken kann es auch nach dem Ende der staatlichen Corona-Vorgaben weiter Maskenregeln geben - aber nach jeweiliger Entscheidung der Einrichtungen vor Ort. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Natürlich können Praxen im Sinne ihres Hausrechts eine weitere Verpflichtung zum Maskentragen festlegen, und genauso kann jeder freiwillig weiterhin eine Maske tragen.“ Es sei aber gut, dass es bald keine automatische Pflicht mehr gebe und das Prinzip Eigenverantwortung wieder gelte.

Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, sagte der dpa: „Kliniken sind es gewohnt, auch unabhängig von Corona zum Schutz ihrer Patienten Hygienemaßnahmen festzulegen.“ Mit dem Auslaufen der letzten gesetzlichen Corona-Maßnahmen trete man in eine neue Phase im Umgang mit dieser Erkrankung ein. „Krankenhäuser werden dann individuell nach der jeweiligen Situation entscheiden, welche Maßnahme sie ergreifen.“ Abhängig sein werde dies etwa von der Patientenklientel und sicherlich auch je nach Bereich der Klinik.

Nach drei Jahren in der Pandemie enden zu Ostern auch die letzten bundesweiten Corona-Vorgaben im Infektionsschutzgesetz. Bis diesen Freitag gilt noch Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen. Am Samstag ist auch sie vorbei.

KBV-Chef Gassen sagte, bei Corona gebe es seit vielen Monaten keine bedrohliche Situation mehr. „Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass auch die Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Praxen endet.“ Gaß sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag), weiterhin durchgängig eine Maskenpflicht überall ergebe in den Kliniken für Mitarbeiter keinen Sinn. „Das kann man auch den Besucherinnen und Besuchern nicht zumuten.“

Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sprach von einem weiteren Schritt zurück zu Normalität und Eigenverantwortung der Menschen. Mit der hohen Basisimmunität und den Impfmöglichkeiten seien weitere staatliche Freiheitseingriffe unverhältnismäßig und nicht mehr gerechtfertigt. Aufgabe der Politik sei es nun, zusammen mit der Wissenschaft die in der Pandemie getroffenen Maßnahmen zu evaluieren. Dabei sollten Hürden für Grundrechtseingriffe künftig höher angesetzt werden und parlamentarischer Kontrolle unterliegen.

Unions-Gesundheitsexperte Tino Sorge nannte als wichtigste Lehre, dass man künftigen Gesundheitskrisen mit Augenmaß begegnen müsse. „Harte Maßnahmen führen zu schweren Kollateralschäden“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“ (Donnerstag). Für einen „konstruktiven und kritischen Rückblick“ könnten ein Gremium im Bundestag oder eine Bund-Länder-Kommission die Corona-Politik evaluieren. Die Erforschung länger anhaltender Beschwerden nach Corona-Infektionen (Long Covid) müsse vorangetrieben werden.

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