Berlin (dpa)
Sollen die Krankenkassen werdenden Müttern Tests bezahlen, mit denen das Kind auf Down-Syndrom untersucht werden kann? Die frühere Gesundheitsministerin und Lebenshilfe-Chefin mahnt zur genauen Abwägung.
Die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat eine gesellschaftliche Debatte über Bluttests für Schwangere auf ein mögliches Down-Syndrom des Kindes gefordert. „Es geht um die Frage: Wollen wir, dass bei allen schwangeren Frauen ein Bluttest auf Down-Syndrom des Kindes gemacht wird?“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Soll der Test als Reihenuntersuchung auf Kosten der Krankenkassen eingeführt werden?“
An diesem Freitag wollen Abgeordnete der Union, der SPD, der Grünen, der FDP und der Linken so eine Diskussion über ethische Fragen bei diesen Bluttests anstoßen. Hintergrund des Vorstoßes ist auch ein laufendes Verfahren, in welchen Fällen solche Tests künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden könnten.
Menschen mit Down-Syndrom kämen mit ihrer Perspektive auf ihr Leben und diese Tests bisher nicht zu Wort, kritisieren die Abgeordneten. Daher sei es nötig, eine parlamentarische Debatte zu beginnen, um ethische und gesetzgeberische Fragen in Zusammenhang mit der Zulassung solcher Diagnoseverfahren auszuleuchten.
Schmidt, die auch Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist, mahnte, würden die Bluttests als Reihenuntersuchung eingeführt, „wäre das ein Signal, dass Down-Syndrom vermieden werden sollte“. Menschen mit Down-Syndrom würden sich zu Recht abgewertet fühlen.
„Eine standardmäßige Anwendung der Tests würde noch zu weiteren Problemen führen“, sagte Schmidt weiter. „Denn ein positives Testergebnis ist bei bis zu 18 Prozent der Frauen falsch. Es wird also in fast jedem fünften Fall Trisomie diagnostiziert, obwohl keine vorhanden ist.“
Bei einem Down-Syndrom haben die Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere Menschen. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher auch die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Die Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.
„Der Test sollte allenfalls in Risikofällen durchgeführt werden“, sagte Schmidt. „Dazu bedarf es aber einer umfassenden Beratung und Aufklärung der Paare durch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, so wie es das Gendiagnostik-Gesetz bereits vorschreibt.“ Zu dieser Beratung gehöre dann auch eine umfassende Beratung über das Leben mit Down-Syndrom.
„Bei einer Indikation und nach Beratung soll der Test, wie bei anderen Verfahren auch, meiner Meinung nach dann auch von den Kassen übernommen werden“, erläuterte Schmidt. Breite ethische Debatten im Parlament hätten auch in anderen Fällen, wie bei der Präimplantationsdiagnostik, zu bewussteren und verantwortungsvolleren Lösungen geführt - und zu besserer Beratung und Unterstützung für Betroffene.
Seit 2012 werden Schwangeren vorgeburtliche Bluttests angeboten, die unter anderem untersuchen, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt kommen würde. Lange hatte sich zuvor während der Schwangerschaft nur mit einer riskanteren Fruchtwasseruntersuchung abschätzen lassen, ob das Kind eines seiner Chromosomen drei- statt zweifach besitzt.
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag), man müsse akzeptieren, dass Eltern Klarheit über den Gesundheitszustand ihres Kindes haben wollten. „Auch wenn es gesellschaftlich nicht mehr erwünscht ist, zu sagen, man wolle kein behindertes Kind: Im tiefsten Innern wünschen sich doch alle Eltern gesunden Nachwuchs. Und ein Gentest hat im Unterschied zu den herkömmlichen Untersuchungsmethoden keine Nebenwirkungen.“ Er betonte zugleich, das gesellschaftliche Klima im Umgang mit Behinderung sei deutlich besser geworden. „Bei dieser gewandelten Einstellung muss und kann man ansetzen, damit die pränatale Selektion nicht zu einer gesellschaftlichen Norm wird.“ Es gehe unter anderem um die Frage, wie Behinderte noch besser gefördert und integriert werden können. „Empörungsdebatten gegen Gentests helfen niemandem, auch Menschen mit Behinderung nicht.“