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BERICHT: SPAHN LEGT GESETZENTWURF ZU REFORM DER NOTFALLVERSORGUNG VOR

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Reform der Notfallversorgung nimmt einem Medienbericht zufolge Gestalt an. Nachdem Spahn bereits Mitte Dezember 2018 Grundzüge vorgestellt hatte, liege nun ein Gesetzentwurf vor, berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montag).

Berlin (dpa)

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Reform der Notfallversorgung nimmt einem Medienbericht zufolge Gestalt an. Nachdem Spahn bereits Mitte Dezember 2018 Grundzüge vorgestellt hatte, liege nun ein Gesetzentwurf vor, berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montag).

„Derzeit sind die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu häufig überlaufen, weil unter den Patienten auch solche sind, denen andernorts besser geholfen werden könnte“, begründete Spahn gegenüber den Funke-Zeitungen die Notwendigkeit der Reform. Dadurch seien die Wartezeiten für Patienten, die dringend auf die Hilfe in der Notfallambulanz angewiesen seien, „oft zu lang“. Es handele sich um eine „Reform, die an der Wurzel ansetzt“, sagte der CDU-Politiker. Sie erfordere möglicherweise sogar eine Änderung des Grundgesetzes.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen nach Funke-Angaben die Nummer 112 für den Rettungsdienst und die Nummer 116 117, unter der die Terminservicestellen der niedergelassenen Ärzte zu erreichen sind, faktisch zusammengeschaltet werden. Dort sollen Patienten demnach eine erste Einschätzung bekommen, ob ihnen in einer Klinik oder bei einem ambulanten Arzt am besten geholfen werden kann. Der Gesetzentwurf spreche von der „zentralen Lotsenfunktion“ der Notfallleitstellen, hieß es.

Wenn Patienten in Krankenhäuser gingen, solle es bundesweit „Integrierte Notfallzentren“ (INZ) geben, die von den Kliniken und den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam betrieben würden.

Patienten sollten dort entweder sofort in die Notaufnahme geschickt oder ambulant weiterbehandelt werden. Die Notfallzentren sollten dem Gesetzentwurf zufolge „jederzeit zugänglich“ und „räumlich derart in ein Krankenhaus eingebunden“ sein, dass sie von den Patienten „als erste Anlaufstelle im Notfall wahrgenommen werden“.

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